Sonntag, 1. Dezember 2013

Adventskalender 1. Dezember






Herzlich willkommen beim Ruppi-Struppi-Adventskalender! Da ich viele Ideen recht kurzfristig entwickle, so auch die Idee zum Adventskalender. Ich möchte mich bei allen bedanken, die zur Umsetzung dieser Idee beigetragen haben und zum Teil genau so gespannt sind wie ich, was aus der Idee „24 Neuruppiner Türen – 24 Neuruppiner Geschichten“ dann letztendlich wird.
Wer hier durch die Stadt geht, dem fallen die vielen wunderschönen Türen auf. Was liegt also näher, als genau daraus einen Adventskalender zu machen und jeden Tag „eine Türe aufgehen zu lassen“? Manchmal ist die Geschichte so, dass die Türe „aufgeht“. Die Geschichte kommt direkt aus dem Haus mit der Türe. Das klappt leider nicht immer.
Nun aber. Für die erste Türe habe ich mir gedacht, ich schreibe etwas über die Türen grundsätzlich. Wo findet man etwas darüber? Wer kann darüber etwas sagen?Das Foto oben ist übrigens vom Blogfotografen Nick aufgenommen und so bearbeitet worden, wie er es richtig findet.
Der Wiederaufbau der Stadt geschah unter einem großen Spardiktat, so ist es nachzulesen in dem Buch über den Wiederaufbau der Stadt Neuruppin nach dem großen Brand. Es verwundert dann durchaus, das trotz strengem Sparregimentes dann die Häuser zum Teil so voller Schmuckelemente sind – und das von Anfang an! Es war auch ein Zeichen der Zeit und während es für den reinen Hausbau Fördermittel gab, waren die Schmuckelemente Sache des Hauseigentümers.
So weit war ich dann schon gekommen. Nächster Ansatz für mich war dann die Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin. Was finde ich hier über Türen? Die Gestaltungssatzung regelt das Erscheinungsbild der Häuser im historischen Stadtbereich. Welche Farben verwendet werden dürfen, welches Material, wie Fenster und Türen auszusehen haben, Hausnummer, Briefkästen und so weiter. § 5 der Gestaltungssatzung regelt das Aussehen und die Beschaffenheit von Fenstern, Türen und Toren. Dort findet man „(7) Türen und Tore aus der Zeit vor 1945 dürfen nicht verändert werden. Fehlende oder verschlissene Teile sind originalgetreu zu ergänzen. Bei Neubau von Türen und Toren in bestehenden Gebäuden ist im oberen Drittel eine Glasfläche zulässig. Bei Neubauten ist in den oberen zwei Dritteln eine Glasfläche zulässig.“
Mehr Glas im Türbereich beeinträchtigt das ortstypische Erscheinungsbild. Desweiteren findet man dort: „(9) Türen und Tore dürfen maximal um die Außenwandstärke von der Fassadenflucht zurückgesetzt werden“. Bei dem Querlesen der Gestaltungssatzung ist dann die Frage aufgetaucht, ob so eine Satzung nicht mitunter eher verhindert, das alte Gebäude saniert werden, da die Regelungen zum Teil ja eher sehr kostenintensiv erscheinen. Wen fragt man da? Natürlich den Denkmalschützer! In meinem Fall habe ich Herrn Zippel von der unteren Denkmalschutzbehörde besucht und mich gefreut, ihn endlich mal persönlich kennen zu lernen. Wenn man hier in der Gegend mit einem Baudenkmal zu tun hat, was ich einige Zeit hatte, wird man immer wieder in Gesprächen mit dem Satz konfrontiert: „Das macht doch sicher der Zippel?!“. Der Mensch ist bekannt wie ein bunter Hund – nur ich kannte ihn halt noch nicht.
Er erwartete eigentlich einen langen Fragenkatalog von mir – den ich aber nicht hatte. Kernfrage war: „Verhindert die Gestaltungssatzung nicht eher den Erhalt von Häusern?“ – diese Frage war recht schnell geklärt. Sie verhindert nicht unbedingt die Sanierung durch kostenintensive Auflagen - es gibt andere Faktoren, die oft viel mehr verhindern. So gibt es zu den alten Häusern Gutachten – und die gehen erst einmal nach der Lage des Hauses und nach Bodenwerten. So kann ein völlig heruntergekommenes Haus in der Innenstadt allein aufgrund des Bodenwertes einen im Gutachten festgelegten Preis haben, der einen mit dem Kopf schütteln lässt und es schlichtweg fast unmöglich werden lässt, rechtzeitig jemanden zu finden, der bereit ist, sich auf so eine Sanierung einzulassen.
„Wenn man nun so eine alte Türe hat, die restauriert werden muss – braucht man dann nicht als erstes einen Holzbildhauer?“ war dann noch eine Frage, nachdem ich mit Nick durch die Stadt gelaufen bin um Türen für diesen Adventskalender zu fotografieren. „Nein, das sind eigentlich alles normale Tischlerarbeiten!“ Einige Ausnahmen gibt es, wie z. B. den Löwenkopf in der Erich-Mühsam-Strasse. 
 
Weiter ging es mit dem Thema Stadtentwicklung, sehr interessant! Denn wer sich mit Neuruppin beschäftigt, wird meistens mit „nach dem Stadtbrand wurde ein großer Teil der Stadt neu aufgebaut, wir haben einen historischen und schützenswerten Ortskern!“ konfrontiert. Ja, haben wir. Aber wir haben mehr als die Häuser, die direkt nach dem Stadtbrand gebaut wurden – allein das Vorderhaus von dem Komplex wo ich wohne ist Jugendstil und um 1921 entstanden. Mit der hohen Bauweise ist es für diese Zeit sehr typisch – und eben ein Zeichen dafür, dass eine Stadt sich weiter entwickelt. Das eine Weiterentwicklung nicht bedeuten muss, das auf Leerflächen, wie sie z. B. an der Präsidentenstraße nach einem „Baggerunfall“ und an der Poststraße nach Abriss vom Denkmalschutz entwidmeter Häuser Bauten im Stil von „Fertighaus Typ Sylt“ oder einem Diskounter-Markt entstehen, versteht sich von selbst.
Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei Herrn Zippel für das tolle Gespräch und die vielen Informationen, die zum Teil in anderen Blogbeiträgen einfließen werden. Ich bin sicher, wir werden auch in Zukunft ab und an miteinander zu tun haben werden.




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Vielen Dank für den Kommentar. Er wird nicht sofort zu sehen sein, weil ich erst noch schauen möchte, ob es tatsächlich ein Kommentar ist oder ob es Werbung aus Nigeria und Co ist.