Sonntag, 13. Juli 2014

Flora und Fauna – Was ist die "Rote Liste"?



Wir beschäftigen uns ja auch mit den Pflanzen, die hier so wachsen. Das „Berufkraut“ haben wir euch ja schon vorgestellt und als nächste Pflanze stellen wir euch die Wegwarte vor und erklären, was es mit der „Roten Liste“ auf sich hat. Da steht die Wegwarte nämlich drin. Aber weil es so ein ellenlanger Artikel wäre, teile ich den auf. Hier also erst einmal zum Thema "Rote Liste":

© WoGi - Fotolia.com

Zugegeben gibt es mittlerweile verschiedene „Rote Listen“. Eine im Medizinbereich, ein dickes Buch mit allen Medikamenten – und dann gibt es im Naturschutz einige „Rote Listen“. Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe.
Warum gibt es „Rote Listen“ und stehen in der deutschen Liste auch bedrohte Pflanzen und Tiere aus Afrika?
Die „Roten Listen“ zeigen den Gefährdungsstatus von Pflanzen und Tieren für einen bestimmten Bereich da. Zum Beispiel gibt es die „Rote Liste Brandenburg“. Ob und wie sehr etwas gefährdet ist, wird anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung festgestellt. Deshalb ist auf der Roten Liste für Deutschland kein bedrohtes afrikanisches Tier drauf.

Auf einer anderen „Roten Liste“ - nämlich der der gefährdeten Haustierrassen – war lange Zeit der Cao de agua portuguese drauf. 

Cao de agua portugese

(Für die Pedanten: ohne `´ und sonstige Kringel, weil ich nicht weiß, wie die gekringelt werden).

Also der Portugiesische Wasserhund, weil es noch vor gar nicht mal so langer Zeit nur einen geringen Restbestand dieser Rasse gab. Mittlerweile ist der Bestand mehr als deutlich angewachsen und das Überleben der Rasse bis auf weiteres gesichert. 


Für manche gefährdeten Haus- und Nutztierrassen gibt es übrigens öffentliche Förderprogramme. Hätte also der Bauspielplatz statt irgendwelcher üblichen Allerweltszwergziegen sich eine gefährdete Rasse ausgesucht, hätten sie Fördermittel beantragen und den Kindern auch gleich den Artenschutz nahe legen können.
„Rote Listen“ haben mehrere Funktionen. Sie informieren die Öffentlichkeit darüber, was wo und wie sehr gefährdet ist. Da „Rote Listen“ Gutachtenstatus haben, stehen sie als Gutachten auch immer als Planungs- und Argumentationshilfen für jedermann zur Verfügung (!!!), wenn irgendwo etwas gebaut oder verändert werden soll. Sie zeigen damit auch, wo etwas für den Naturschutz getan werden muss und anderes mehr. (Quelle u. a. Bundesamt für Naturschutz)




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Vielen Dank für den Kommentar. Er wird nicht sofort zu sehen sein, weil ich erst noch schauen möchte, ob es tatsächlich ein Kommentar ist oder ob es Werbung aus Nigeria und Co ist.