Montag, 24. Februar 2014

Hundesteuer wird erhöht! Ein kleiner Einblick in die hiesige Kommunalpolitik.

Nun ist es amtlich, frisch und noch sehr warm beschlossen: die Hundesteuer in der Stadt wird erhöht.

Aufgrund des Haushaltsdefizites wurde die vor einiger Zeit abgelehnte Erhöhung der Hundesteuer nun doch Makulatur. Nicht nur das: die vor einiger Zeit abgelehnte Erhöhung wäre sogar niedriger gewesen als das, was jetzt auf die Hundehalter in Neuruppin zukommt.

Aber ein bisschen von Anfang an um auch mal zu erklären, wie so ein Verfahren grundsätzlich abläuft: Es wurde schon vor längerer Zeit, viel eher als die Kreisumlage erhoben wurde, festgestellt, das viele Gebührenordnungen  veraltet sind. So ist z. B. die Gebührensatzung vom "Haus der Begegnung" in Neuruppin von 1996 und seit dem nicht mehr angepasst worden. Selbst wenn Gebührensatzungen "nur" 5 Jahre alt sind - in der Zwischenzeit steigen die Betriebskosten - wie in jedem ganz normalen Familienhaushalt auch. Die Differenz zwischen dem, was durch die Nutzer einer Einrichtung für die Nutzung bezahlt wird und dem, was die Stadt für das Gebäude letztlich an tatsächlichen Kosten aufwendet, nennt sich "Unterdeckung". Ziel ist es, wenigstens die Kosten für Strom, Wasser und Gas, das die Nutzer verbrauchen, gedeckt zu bekommen und genau deshalb werden jetzt alle Gebührenordnungen überprüft. Dies als grundsätzliche Erklärung.

Nun nutzen die Hundehalter aber keine Gebäude etc. Die Hundesteuer landet im allgemeinen Haushalt und wird auch nicht explizit für eine bestimmte Sache verwendet, wie zum Beispiel dafür, das der Bauhof die Mülltonnen leer macht. Aber dadurch, das diese Steuern im allgemeinen Haushalt landet, kann es sein, das ein kleiner Teil davon tatsächlich dafür verwendet wird, ein anderer Teil finanziert vielleicht Kindergartenplätze mit und wieder ein anderer Teil sorgt ein winziges Stück dafür, das wir ein tolles Museum bekommen und die Stadt doch sehr lebenswert ist. 

Wenn die Stadtverwaltung nun die Idee hat, das man so etwas wie die Hundesteuer erhöhen könnte um auch für die Zukunft dafür zu sorgen, das diese Stadt eine tolle Stadt ist, dann schreibt sie dafür eine "Beschlussvorlage". Darauf steht die Überlegung, die Begründung und die Höhe, die sie sich überlegt hat. Oben auf der Beschlussvorlage stehen dann die verschiedenen Ausschüsse, die diese Vorlage zur Beratung bekommen. Die Beschlussvorlage zur Hundesteuer war vorher im HFA, das ist der Haupt- und Finanzausschuss, in dem sowohl die Dezernenten der verschiedenen Bereiche (der Kämmerer z. B.) als auch einige von den Bürgern gewählte Stadtverordnete sowie sachkundige Einwohner sitzen, um schon einmal vor der Stadtverordnetenversammlung über Anträge ausführlich zu beraten. Die Ausschüsse stimmen auch über Anträge ab - was aber nicht bedeutet, das ein Antrag damit automatisch beschlossen ist und durchgesetzt wird. Bei solchen Abstimmungen haben Dezernenten und sachkundige Einwohner übrigens kein Stimmrecht. Sie dürfen zwar ihren "Senf dazugeben", aber mehr auch nicht. Die Ausnahme ist im HFA und in der Stadtverordnetenversammlung aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Wählergemeinschaft "Pro-Ruppin" der Bürgermeister. Herr Golde darf durchaus mitstimmen - aber eben nicht alleine entscheiden. Das "letzte Wort" hat immer die Stadtverordnetenversammlung, die den Beschluss und die Entscheidung des oder der entsprechenden Ausschüsse dann mitgeteilt bekommt. (Mit herzlichen Dank an Herrn Krohn für die Korrektur :-)  )

So, jetzt wisst ihr, wie das grundsätzlich so funktioniert. Im HFA wurde über die Hundesteuererhöhung beraten und die Erhöhung wurde dort mit einer sehr, sehr deutlichen Mehrheit angenommen: 10 Leute haben für die Erhöhung gestimmt, 4 dagegen.

In der Stadtverordnetenversammlung gab es auch eine Diskussion. Dabei ging es aber eigentlich darum, was die Stadt dafür tut, das für alle Hunde, die in der Stadt leben, Hundesteuern bezahlt werden und nicht nur für die etwas über 1800, die angemeldet sind. 

Dazu aber gleich. Die 28 anwesenden Stadtverordneten haben sich mit 24 Stimmen FÜR eine Erhöhung ausgesprochen (und es waren auch Hundehalter dabei), 2 Leute haben dagegen gestimmt - und 2 haben sich enthalten. Das bedeutet für Hundehalter in Neuruppin, das sie in Zukunft für den ersten Hund 70 Euro, für den zweiten Hund 80 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 95 Euro bezahlen müssen. Wer einen Listenhund hat, darf sich auf 400 Euro einstellen. Das zur Hundesteuererhöhung. 

Das Ordnungsamt hat den klaren Auftrag, mehr Hunde(halter) zu kontrollieren. Dabei - darauf hat Herr Fengler mich explizit hingewiesen - haben die Stadtinspektoren den Auftrag, sich auch um die Hundehalter zu kümmern, die normalen Politessen sind ausschließlich für den ruhenden Verkehr zuständig. Damit aber künftig auch diejenigen Hunde erfasst werden, die noch nicht angemeldet sind, wird es 2015 eine Hundezählung geben. Die Stadtverwaltung holt gerade ein Angebot ein, was so eine Zählung kostet. Da ein sehr großer Teil der Hunde in Neuruppin nicht angemeldet ist, lohnt sich eine Hundezählung allemal - spült es doch für jeden Hund, der "ertappt" wurde, mindestens 70 Euro pro Jahr in die Kasse. 

In die Bredoullie kommen dann allerdings die Halter von nicht angemeldeten 20/40 Hunden. Also Hunde, die mindestens 20 Kilo wiegen und/oder eine Rückenhöhe von 40 cm haben. Messt doch mal an eurem Bein aus, wie hoch 40 cm sind - und dann achtet einfach mal darauf, wie viele Hunde so groß sind.

Warum bekommen diese Halter dann ein Problem? Ganz einfach - weil sie entweder nachweisen müssen, das sie seit mindestens 2009 durchgehend einen Hund halten. Was für sie soviel heisst wie: "Leute, ich gebe zu, ich habe meinen Hund seit 2009 nicht angemeldet..." - und das kann richtig teuer werden! Wenn sie das NICHT nachweisen können, müssen sie einen Sachkundenachweis vorweisen. Das kostet dann zwar auch was, aber nicht so viel wie 5 Jahre nicht bezahlte Hundesteuern, falls dann rückwirkend tatsächlich für 5 Jahre Hundesteuern erhoben werden. Diese Zählung spült der Stadt richtig viel Geld in die Kasse. Meine persönliche Schätzung aufgrund der Hunderunden ist, das maximal 1/3 der Hunde angemeldet sind. Neuruppin ist ja mehr als die Stadt... von daher ist bei einer groben Hochrechnung klar, das die Hundezählung sich theoretisch locker selbst finanziert.

Fällig werden für jeden Besitzer eines 40/20-Hundes überdies etwa 13 Euro für ein aktuelle Führungszeugnis, ist der Hund nicht gechipt, die Kosten dafür ebenfalls (ca. 80 Euro) und für die Hundehalterhaftpflichtversicherung. (ab etwa 60 Euro pro Jahr, Listenhunde sind bei fast allen Versicherungen ausgeschlossen) Die muss nachgewiesen werden! Für Besitzer eines Listenhundes (Kategorie B, Hunde der Kategorie A dürfen in Brandenburg nicht gehalten werden, siehe aktuelle Diskussion um den Therapiehund Tascha) werden zudem ggf. die Kosten für einen Wesenstest fällig, solche Hunde müssen zusätzliche Plaketten tragen, deren Farbe von weitem klar machen, ob der Hund unbedenklich ist oder ob er als bedenklich eingestuft werden kann. Das wiederum lässt die Kasse des Landkreises klingeln, weil der Amtstierarzt dafür zuständig ist.

Menschen, die Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder Sozialhilfe bekommen, können auf Antrag die Steuern für ihren ersten Hund ermäßigt bekommen. Darauf weise ich noch einmal explizit hin. Da die Hundehalterhaftpflichtversicherung 
eine Pflichtversicherung ist, können z. B. Bezieher von ALG 2 die Versicherungsrechnungen bei ihrem nächsten Antrag mit einem entsprechenden Vermerk abgeben, die Kosten für Pflichtversicherungen müssen berücksichtigt werden.


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Vielen Dank für den Kommentar. Er wird nicht sofort zu sehen sein, weil ich erst noch schauen möchte, ob es tatsächlich ein Kommentar ist oder ob es Werbung aus Nigeria und Co ist.