Dienstag, 24. Januar 2023

Wie der Naturschutz in Deutschland geregelt ist (Was NUPsis wissen sollten!)

 Ich weiß, dass viele Menschen Politik eigentlich eher unbequem finden. Gerade wenn es Richtung Länder- und Bundespolitik geht, fühlen sie sich oft übergangen, übersehen und denken: „Was geht mich das an, ich kann sowieso nichts bewegen?!“.

Dennoch ist es als NUPsi wichtig, die grundlegenden Strukturen des Natur- und Umweltschutzes wenigstens grob zu kennen. Wäre ja blöd, wenn ihr euch – wie in der Kursbeschreibung angegeben – als NUPsi bei einem Verein vorstellt, weil ihr gerne dort mitarbeiten würdet – und dann kennt ihr nicht einmal die grundlegenden Strukturen. Oder ihr bietet eine „supertolle Führung“ an, die ihr ausgearbeitet habt – und genau damit verstoßt ihr gegen geltendes Naturschutzrecht, weil das nie wirklich Thema war. Das kann dann richtig teuer werden, denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ und einem Natur- und Umweltpädagogen ist eine Sorgfaltspflicht durchaus zuzumuten. Deshalb hier nun die Übersicht, wie das von staatlicher Seite aus geregelt ist. Fangen wir ganz oben an. Dort steht das



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Das hat zwei Standorte: Berlin und Bonn. Es ist die oberste Bundesbehörde für Natur- und Umweltschutz und wird BAUV – oder BMUV – abgekürzt.

Online findet ihr es unter BMUV.de

Das Ministerium hat 8 verschiedene Abteilungen, die durch einen Buchstaben gekennzeichnet sind:

Z - Zentrale / Verwaltung

T - Transformation – Digitalisierung / Circular Economy / Klimaanpassung

C - Chemikaliensicherheit / Immisonsschutz / Verkehr

G - Grundsatz und Dialog

S - Nukleare Sicherheit / Strahlenschutz

W - Wasserwirtschaft / Gewässer- und Bodenschutz / Meeresschutz

I - Internationales / Europa

V - Verbraucherschutz / Verbraucherrechte / digitale Verbraucherthemen

N - Naturschutz / Nachhaltige Naturnutzung / Natürlicher Klimaschutz

Auch wenn ihr als „NUPsi“ nur bei euch regional arbeitet – was denkt ihr, welche Abteilungen haben Themen, die eure Arbeit vor Ort betreffen könnten? Das Organigramm findet ihr unter es ist ein pdf zum herunterladen. Macht das und schaut euch mal an, was da alles für Themen in den verschiedenen Abteilungen behandelt werden!

Daraus entstehen unter anderem Gesetze und Verordnungen, so wie das Bundesnaturschutzgesetz (Aufpassen, im Studienheft ist nur vom Naturschutzgesetz geschrieben, aber davon gibt es mehrere!) das Immisionsschutzgesetz oder die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung. Gesetze und Verordnungen müssen aber immer noch durch den Bundesrat genehmigt werden, in dem Vertreter/innen aller Länder sitzen. Die können also nicht einfach so bestimmt werden.

Das BMUV greift bei vielen Themen auf Berater zurück. Zu diesen Beratern in Sachen Naturschutz gehört eine von vier dem BMUV untergeordneten Behörden. Es ist das




Bundesamt für Naturschutz 

Diese Bundesoberbehörde hat fachliche, wissenschaftliche und administrative Aufgaben im Bereich Naturschutz und der Landschaftspflege. Sie vollzieht Naturschutzrecht, berät politisch Verantwortliche, stellt Forschungsergebnisse zur Verfügung, betreut Naturschutzprojekte und so weiter.

Das BfN hat mehrere Standorte. Seit seiner Gründung 1993 ist es in Bonn zu finden, es gibt mittlerweile einen Standort in Leipzig und einen auf der Insel Vilm bei Rügen. Dort befindet sich auch die Internationale Naturschutzakademie.

Online findet ihr es unter bfn.de

Die Durchsetzung – also den Vollzug – der Naturschutzgesetze obliegt den Bundesländern. Es gibt eine Ausnahme dabei und das ist die Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee, dort ist der Bund zuständig.

Aber für alles, was ansonsten unter Natur- und Landschaftsschutz fällt, haben die einzelnen Bundesländer die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Weil es aber ganz verschiedene Landschaften gibt und Niedersachsen anders aussieht als Bayern, dürfen die Länder auch eigene Naturschutzgesetze aufstellen.

Dabei müssen sie aber immer die allgemeinen Grundsätze des Natur- und Artenschutzes beachten. Die gelten also grundsätzlich. Für Niedersachsen ist das 



Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 

in Hannover zuständig.

Das steht auch so im Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in § 31 (2). Dort steht „Oberste Naturschutzbehörde ist das Fachministerium“.

Dieses hat verschiedene Einrichtungen wie zum Beispiel den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), den Nationalpark Wattenmeer (mit dem Wattenmeerhaus in Wilhelmshaven), den Nationalpark Harz (der wird von Werningerode aus verwaltet) das Biosphärenreservat Elbtalaue (wird von Hitzacker aus verwaltet), die Alfred-Toepfer Akademie für Naturschutz (Schneverdingen).

Online findet ihr es unter umwelt.niedersachsen.de

Beim Landesbetrieb NLWKN (nlwkn.de) bekommt ihr jede Menge Informations- und Arbeitsmaterial! Da gibt es auch Sachen für Schüler und allgemein für Kinder. Nupsis aus anderen Bundesländern dürfen sich gerne ihre eigenen Ministerien ergoogeln und auch, wie sie dort an Material kommen. NRW ist ganz gut aufgestellt, da habe ich schon echt viel bekommen und Brandenburg ist ebenfalls richtig toll was Material anbelangt. Selbst wenn manche Dinge ein bisschen kosten – im Endeffekt bekommt ihr fundierte Informationen für wenig Geld!

Von den Ministerien geht es dann „an die Basis“. Das sind dann die Unteren Naturschutzbehörden und in Niedersachsen auch die Gewerbeaufsichtsämter in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Auch das ist im Niedersächsischen Ausführungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetz geregelt.



Die niedersächsischen NUPsis sollten sich auf jeden Fall vom NLWKN die Broschüre "Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestandteile in Niedersachsen" besorgen! (Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2021)


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Vielen Dank für den Kommentar. Er wird nicht sofort zu sehen sein, weil ich erst noch schauen möchte, ob es tatsächlich ein Kommentar ist oder ob es Werbung aus Nigeria und Co ist.