Donnerstag, 22. Dezember 2022

Massentierhaltung und Tierschutz / Teil 2

 Weiter geht es mit meiner Antwort auf die Aufgabe, "Probleme der Massentierhaltung aus Tierschutzsicht zu beleuchten":


Müssen bei Geflügelpestverdacht im Stall bleiben: Freilandhühner des Familienbetrieb Meiners,
Spannharrenstätte. Die haben übrigens eine riesige Außenfläche mit Windkraftanlage, altem Baumbestand und darin lebenden Greifvögeln!

Dann ging es um die Käfighaltung oder ausschließlicher Stallhaltung und es wurde kritisiert, dass die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht in ausreichendem Maße befriedigt ewrden können und dass es dadurch schnell zu gesundheitlichen Problemen kommt. Ebenso wurde aufgezählt, was Tiere aus nicht artgerechter Haltung als Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes dann aufweisen: lückiges Gefieder oder Fell, schlechter Gesundheitszustand, Magerkeit oder Fettleibigkeit und aggressives Verhalten.

Käfighaltung von Hennen ist EU-weit seit 2012 verboten. Die artgerechten Bedürfnisse der Nutztiere werden von Fachleuten festgelegt und sind auch mit den entsprechenden Stallgrößen, dem Stallklima, Einstreu, Hygiene, Beleuchtung, Mindestfenstergröße etc. Vorgeschrieben. Dazu findet man zu jeder Nutztierrasse etwas in der TierSchNutztV. Je nach nachdem, ob der Betrieb einem Verband angehört, sind auch vom entsprechenden Verband aus Stallgrößen, Tierzahlen etc. geregelt und werden regelmäßig (für viel Geld) überprüft.

Ein Betrieb mit Tieren, wie oben beschrieben, arbeitet eindeutig tierschutzwidrig, wobei auch hier völlig egal ist, ob es ein Nutztierbetrieb mit tausenden von Tieren ist oder ein kleiner Hof. Da auf großen Höfen der Großvieh-Tierarzt öfters kommt, allein schon wegen der Vorsorge und der Seuchengefahr, fallen kleinere Betriebe da sogar viel eher durchs Raster.

Bestes Beispiel ist die „Geflügelpest“. Hier in der Gegend sind regelmäßig Beobachtungsgebiete mit Schildern an den Straßen ausgewiesen.

Erkrankt ein Tier auf einem Großbetrieb daran, weil zum Beispiel ein kleiner Wildvogel sich in den Stall mit den Legehühnern verirrt hat, der das Virus in sich trägt, wird der komplette Bestand gekeult. Ob nun alle Tiere erkrankt sind oder nur ein paar spielt keine Rolle. Dann rollen die LKW´s von der Tiermehlfabrik an und Mitarbeiter in Vollschutz töten alle Tiere. Das geht bei tausenden von Tieren am effektivsten in einem Wasserbad, das unter Strom gesetzt wird.

Der komplette Stall muss geräumt, gründlich desinfiziert werden und bis der ehemalige Bestand wieder erreicht ist, fehlen Einnahmen, die durch die Tierseuchenkasse nur zum Teil ersetzt werden. Die laufenden Kosten bleiben aber und summieren sich durch die notwendigen Maßnahmen noch weiter. Vor einigen Monaten hat es ausgerechnet den Betrieb erwischt, der „Tierwohl-Puten“ hält und von dem wir schon Fleisch direkt bezogen haben. Im Amtsblatt sieht das dann so aus: https://www.lkclp.de/lib/files/4b5w26djmmxwc7tAnfrwyzjpg3yt2l62n8rxk6lfnz5hglzrgy6d3mzvh2yt4my/amtsblatt_060_2022_09_28.pdf

Ist es nicht geradezu logisch, welcher Nutztierhalter extrem darauf achtet, dass seine Tiere gesund bleiben und er sich sehr darum kümmert, alle Vorgaben zu erfüllen? Denn die Meldepflicht eines Seuchenverdachtes umfasst laut Tiergesundheitsgesetz so ziemlich jeden, der irgendwie mit den Tieren zu tun hat. Vom Inhaber über Mitarbeiter, vom LKW-Fahrer – egal ob für Futtermittel oder Schlachtbetrieb, bis zum Schlachthof. Sogar Naturpfleger haben einen Seuchenverdacht zu melden, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit ein verdächtiges Tier finden. (TierGesG § 4 (2)). D. h. Ich bin zwar keine Naturpflegerin, aber verendete Vögel „die mir komisch vorkommen“ und die nicht durch LKW`s durch Luftwirbel getötet wurden, melde ich der unteren Naturschutzbehörde vom Landkreis. Die kümmern sich dann darum. Gleiches würde ich auch mit Wildschweinen machen.

Wie es den Hühnern aus Nachbars Garten geht, ob die trotz Stallpflicht artgerecht gehalten werden oder verhaltensauffällig werden wird nicht kontrolliert. Oder eben nur, wenn jemand ihn konkret anzeigt.

Es ist aus Tierschutzgründen oft gar nicht möglich, Nutztieren wie Geflügel oder Schweinen Freilandhaltung zu bieten, da bei drohender Geflügelpest das Geflügel im Stall bleiben muss. und der hat so dicht abzuschließen, dass sich kein Wildvogel darin verirren kann. Deshalb haben viele Betriebe schon „Verandas“ gebaut, wo die Tiere in einem kleineren Außenbereich sind, aber dichte Netze dafür sorgen, dass sie von Wildvögeln getrennt sind. (Darüber berichtet u. a. Familienbetrieb Ostermann auf seiner Facebookseite).

Freilandschweine müssen so gehalten werden, dass kein Wildschwein zu ihnen Kontakt aufnehmen kann. Wildschweine sind durchaus in der Lage, über 90 cm hohe Zäune zu springen, wie Beobachtungen sowohl in Berliner Vororten als auch an der Grenze zwischen Polen und Deutschland in Brandenburg gezeigt haben. In Brandenburg gab es deshalb die Forderung nach zwei Zäunen mit einem Sicherheitsabstand um die Weiden für Freilandschweine. Grundsätzlich sind Schweinehalter aufgefordert, alles, was mit ihrer Schweinehaltung zu tun hat, gut und wildschweinsicher einzuzäunen und ein hohes Maß an Hygiene einzuhalten. Quelle: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/36475_ASP_vor_den_Toren_%E2%80%93_Informationen_zur_Biosicherheit

Auch hier zitiere ich noch einmal das TierGesG § 3 „Wer Vieh oder Fisch hält, hat zur Vorbeugung von Tierseuchen und zu deren Bekämpfung 1. Dafür zu sorgen, dass weder Tierseuchen in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden...“.


Das war der 2. Streich und der 3. folgt... 

Was aber durchaus schon ersichtlich ist, dass es grundsätzlich bei Tierhaltung - und das völlig egal ob privat, auf einem kleinen Hof oder in einer Intensivtierhaltung - nicht immer einfach ist, wenn man sagt: "Verstößt gegen den Tierschutz!". Also zumindest dann nicht, wenn man es TATSÄCHLICH sachlich und fundiert und nicht emotional-unsachlich und diktatorisch diskutieren möchte. Auf Twitter habe ich mir einen fundamentalistischen Veganer "eingetreten", der gerne darüber lamentiert, wie schlimm Nutztierhaltung in Deutschland doch ist, alles Tierquäler. Aber seinen Hund, der nun einmal ein Carnivore ist und zu dessen artgerechter Ernährung deshalb Fleisch gehört, ernährt er vegan. Ernährung ist sehr komplex. Selbstverständlich kann man sagen: ich ersetze tierisches Eiweiß durch pflanzliches Eiweiß - aber das tierische Eiweiß ist vielleicht genau deshalb da, weil es ein bisschen ANDERS wirkt als pflanzliches Eiweiß und dem Körper deshalb Dinge bieten kann, die er dringend benötigt, auf pflanzlicher oder chemischer Basis aber nicht zu bekommen sind. 

Damit verstößt er selbst gegen das Tierschutzgesetz, indem er die ARTGERECHTE Ernährung seines Tieres missachtet. Mittlerweile gibt es auch eine Studie über die vegane Ernährung von Hunden - und die besagt ganz klar, dass Hunde, deren Futter einen hohen Anteil von Hülsenfrüchten etc. beinhaltet, viel häufiger Herzprobleme bekommen. Denn das Herz vergrößert sich, aber der Durchfluss vom Blut verringert sich. Das ist für den Hund nicht lustig, denn er wird über kurz oder lang massiv in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Meistens fällt er irgendwann tot um, zum Beispiel wenn das Wetter sehr warm ist - oder wenn man gnädig ist, lässt man ihn einschläfern. 

Ich bin sicher, dieser Veganer wird es weit, weit von sich weisen, dass er seinen Hund nicht artgerecht und gut hält. Dass er sein Tier liebt und ganz bestimmt nicht gegen den Tierschutz verstößt und viele Argumente finden, warum man ihm glauben muss, das ER alles RICHTIG macht, aber ANDERE grundsätzlich alles falsch machen und nur lügen, wenn sie sagen, dass es nicht stimmt, dass ihre Tiere schlecht behandelt werden. 

Deshalb ist es eben ganz gut, wenn man als Grundlage Tierschutzgesetze und entsprechende Leitlinien zur Umsetzung hat. 




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Vielen Dank für den Kommentar. Er wird nicht sofort zu sehen sein, weil ich erst noch schauen möchte, ob es tatsächlich ein Kommentar ist oder ob es Werbung aus Nigeria und Co ist.