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Freitag, 17. Juli 2015

„Suche Deckrüden für meine läufige Hündin“ Teil 2



In diesem Teil geht es um die erst einmal ganz normalen rechtlichen Grundlagen. Die werden nämlich vom BGB, dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ geregelt. Das gilt bei jedem Kauf, den man macht, egal ob im Laden oder von Privat.

Deshalb ist es auch erst einmal (!) völlig egal

- ob man einen Hund oder ein Auto kauft

- der Verkäufer eines Hundes Züchter ist oder „nur mal so“ Welpen produziert hat

- es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt oder einen mündlichen (wie gesagt, erst einmal ist das egal).

Grundsätzlich gilt: kauft Person A etwas von Person B, gelten die Bestimmungen des BGB. Ein schriftlicher Vertrag bringt für beide Seiten immer mehr Rechtssicherheit als eine mündliche Vereinbarung.

Wenn ihr je darüber nachgedacht habt, dann wahrscheinlich zuletzt entweder im Rahmen einer Streitigkeit oder als ihr in der Schule wart – auf jeden Fall ist es bei den meisten Leuten bestimmt schon sehr lange her. Bei mir auch und weil das so ist, wurschtel ich mich da für euch jetzt wieder durch. Es wäre ja voll praktisch, wenn alle Paragraphen dazu direkt hintereinander stehen würden, aber wie das so ist bei Gesetzen, es geht irgendwie querbeet.

Bevor ich mit euch aber in den Paragrafendschungel gehe, kurz eine Erklärung, wie die zu lesen sind. Das hier: § ist das Zeichen für Paragraf, §§ bedeutet Paragrafen (Mehrzahl). Findet ihr auf der Taste von der 3 oben auf eurer Tastatur. Danach kommt immer die Nummer des Paragrafen. Viele Paragrafen sind untergliedert. Die Gliederungspunkte sind in Klammern gesetzt und sehen dann z. B. So aus: (4). Manchmal gibt es auch zwei fast gleiche Paragrafen, so wie § 90 BGB und § 90a BGB. Der mit dem a ist vor einigen Jahren neu dazu gekommen. Ganz am Ende steht immer ein Buchstabenkürzel. Dieses weist auf das entsprechende Gesetzbuch hin. BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch, StGB ist das Strafgesetzbuch, JschG ist das Jugendschutzgesetz und so weiter.

Steht statt G dort ein O ist damit eine Ordnung gemeint, die ähnlich wie ein Gesetz ist. Bestimmt kennt ihr die StVO. Das ist die Straßenverkehrsordnung und die StPO ist die Strafprozessordnung.

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen Gesetz und (Ver-)Ordnung?
 
Also ganz einfach erklärt werden Gesetze mit einer Mehrheit vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen. „Was ist denn der parlamentarische Gesetzgeber?“ das wollte ich gerne genauer wissen und habe gegoogelt. Leider habe ich nichts gefunden, was es gut erklärt, also habe ich den gefragt, der es ja wissen müsste, weil er zum Einen Anwalt ist und zum Anderen im Bundestag sitzt: Sebastian Steineke. Insbesondere den Nicht-Neuruppinern sei erklärt, dass er auch Mitglied in der hiesigen Stadtverordnetenversammlung ist, also Neuruppiner.  Herr Steineke hat mir dann erklärt, dass es keine allgemeingültige Definition dafür gibt. Der Ausdruck „Parlamentarischer Gesetzgeber“ steht dafür, dass verschiedene Einrichtungen, insbesondere der Bundestag und der Bundesrat in ihrer Gesamtheit für Gesetze zuständig sind. Dabei besteht der Bundestag aus Leuten, die vom Volk direkt gewählt werden, wie also Herr Steineke. Der Bundesrat wird durch die Regierungen der verschiedenen Länder gebildet. Dadurch werden also sowohl direkt gewählte Volksvertreter als auch die Länder an den Gesetzgebungen beteiligt. Vielen Dank für die Erklärung!
Das Ganze ist natürlich noch viel komplizierter, aber ich denke für eine kurzen und möglichst einfachen Einblick reicht das aus.

Ordnungen/Verordnungen können von der Bundesregierung, von einzelnen Ministern oder auch Landesregierungen erlassen werden. Also a) eigentlich etwas einfacher und b) auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. So sind z. B. Die Hundehaltungs-Verordnungen je nach Bundesland ganz unterschiedlich. In Brandenburg gibt es die Liste der gefährlichen Hunderassen noch und ein Haltungsverbot, in Berlin darf man sie halten – und in Niedersachsen wurde die Rassenliste mittlerweile wieder abgeschafft.

So, nun habt ihr ggf. Wissen aufgefrischt, das schadet nicht und bei einer Diskussion zu dem Thema könnt ihr dann mit Wissen glänzen anstatt mit Stammtischpolemik ;-) 


Nun aber: ein Ausflug ins BGB:


Kaufen wir einen Hund für private Zwecke, was bis auf wenige Ausnahmen der Fall sein wird, sind wir laut § 13 BGB Verbraucher. Der Paragraf erklärt dazu: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Wer gewerblich oder zu beruflichen Zwecken einen Hund kauft, der ist – laut § 14 BGB – Unternehmer.

Dann gibt es ja noch den Verkäufer. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten – ist der Verkäufer jemand, der „nur einmal so“ Welpen produziert oder dies 1 – 2 Mal (Hobbyzucht) im Jahr tut, gilt er als Verbraucher. Produziert er regelmäßig Welpen, wird das Gericht ihn wahrscheinlich als Unternehmer einstufen, egal wie er sich selbst sieht. Wobei der Begriff „Unternehmer“ weit gefasst ist. So könnte durchaus auch jemand, der jedes Jahr nur 1 – 2 Würfen hat, als Unternehmer gelten, wenn er nicht den Aufwand nachweisen kann, den Verbandszüchter betreiben. Also notwendige Untersuchungen, Mitgliedschaft in einem Verband, Schauen besuchen, Hund bewerten lassen, Wurfabnahme etc. - alles das kostet ziemlich viel Geld. Wer das alles nicht macht, weil er keinen Bock hat, so viel Geld für sein „Hobby Hund“ auszugeben, könnte also durchaus als Unternehmer angesehen werden, da er ja in der Absicht Geld durch die Welpen zu verdienen handelt. Eine Pauschalregelung gibt es nicht und das letzte Wort hat immer ein Richter, der es auf den konkreten Fall und alle Umstände bezogen spricht.

Warum ist es wichtig, ob jemand Verbraucher oder Unternehmer ist?


Weil es rechtliche Folgen hat. Ein Verbraucher, der an einen Verbraucher verkauft, hat mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung und nicht so strenge Auflagen. Wer als Unternehmer eingestuft wird, hat weit mehr zu beachten und für weit mehr einzustehen. Allerdings hat auch ein Verbraucher (Privatmensch), der dir einen Hund verkauft, den du nicht beruflich brauchst, keine Narrenfreiheit bei der Vertragsgestaltung! Bei Sachen gibt es oft die Regelung: „Verkauft wie besehen“. Also wenn man ein Auto kauft, kann man sich das angucken. Wer keine Ahnung von Autos hat, wird dann auch gerne mal über den Tisch gezogen. Das bedeutet, Mängel, die dem Verkäufer durchaus bekannt sein dürften, werden dem Käufer verschwiegen und in den Kaufvertrag wird dann: „Verkauft wie besehen“ oder „Das Auto wurde besichtigt“ geschrieben. Damit, so denkt der Verkäufer, wäre er dann aus dem Schneider.

Auch bei Hunden gibt es Mängel. Offensichtliche und „versteckte“. Offensichtliche Mängel richten sich nach der allgemeinen Optik und nach dem Rassestandart. Also danach, wie ein Hund einer bestimmten Rasse auszusehen hat. Wenn ein Hund also nur 3 Beine hat, ist klar: Ein fehlendes Bein ist ein Mangel. Ebenso wie ein fehlendes Ohr, wenn der Hund humpelt, hustet, röchelt, die Beine deformiert sind, wenn die Augen tränen oder gar eitern oder er von Ungeziefer befallen ist. Alles das sind Mängel, die man recht problemlos und große Sachkenntnis feststellen kann.

Dann gibt es noch die „versteckten Mängel“, also die, die man nicht sofort sieht (oder hört). Bei einem Auto ist so etwas viel einfacher, versteckte Mängel können in einer Werkstatt festgestellt werden. Ab auf die Hebebühne, den Motor ordentlich durchgucken lassen etc. - und dann ist man schon auf einer ziemlich sicheren Seite. Bei einem Tier ist das schon ein bisschen problematischer, denn ausser der Futterluke kann man da nix richtig aufmachen.

Deshalb ist es bei einem Hund einfach - wenn man sieht, der humpelt oder hat nur drei Beine - zu sagen: „Ne, will ich nicht!“ weil man von vornherein sieht das es Probleme gibt. Hat er aber z. B. Hüftdysplasie (HD) und das in einem bedenklichen Rahmen, dann sieht man so etwas nicht von außen. Diese Erkrankung sitzt nun einmal tief unter dem Fell direkt bei den Knochen. Mit einer HD läuft ein Welpe vielleicht noch gut – aber wenn ein Hund größer und älter wird, dann bekommt er enorme Probleme dadurch, weil HD bedeutet, dass das Hüftgelenk beim Hund nicht richtig zusammenpasst. Das hat ganz schön viele Auswirkungen – und kann sehr, sehr teuer werden!

Das bedeutet, ihr freut euch vielleicht darüber, dass ihr einen Rassehund wie einen Mops oder eine Französische Bulldogge zu einem „Schnäppchenpreis“ von vielleicht 200 Euro bekommt – und dann stellt sich heraus, das die Kosten explodieren, weil teure Behandlungen notwendig sind oder der Hund gar so krank ist, das er eingeschläfert werden muss. Das würdet ihr nicht so lustig finden – oder?





Fortsetzung folgt... 

Teil 1 noch nicht gelesen? >KLICK<

Hinweis: Diese Serie wird nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben, ich recherchiere viel, frage auch viel nach... aber dennoch bin ich nun einmal keine Anwältin. Das bedeutet, im Bedarfsfall sucht euch bitte Rechtsbeistand. Es gibt Anwälte, die sich sogar auf Tierrecht spezialisiert haben. Damit sich Rechtshilfe auch Menschen leisten können, die wenig Geld haben, gibt es Prozesskostenbeihilfe. Darüber erzählt euch dann der Anwalt ein bisschen mehr oder ihr geht zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht... 

Samstag, 31. August 2013

Beißstatistik... nicht nur gebissen, sondern tot


Oh man, je mich mit der Beißstatistik befasse, umso interessanter wird es.

Jetzt habe ich mir mal die Hunderassen herausgesucht, die in den letzten Jahren nicht nur zugebissen, sondern auch getötet haben. Dabei habe ich allerdings diejenigen aussen vor gelassen, wo der getötete Hund quasie ein „Ausrutscher“ war. Wenn ein Eurasier einen anderen Hund totbeisst, dann ist das in der Rasse tatsächlich eher ein Ausrutscher, weil es in all den Jahren wirklich nur einmal vorgekommen ist (weitere Ausrutscher sind beispielsweise Chow-Chow, Dalmatiner und Husky) Wenn ein Labrador Retriever allerdings... dann ist es definitiv KEIN Ausrutscher mehr, denn das kommt durchaus vor.

Zudem habe ich für diese Tabelle noch ein Jahr dazu genommen, nämlich 2008. Für 2012 habe ich leider noch keine Daten bekommen. Aber gerade wenn es um Verletzungen geht, die zum Tod führen, ist es mir lieber, noch einen Datensatz dazu zu nehmen.

Auf der Liste stehen die undefinierbaren Mischlinge und an Rassen ansonsten: Boxer, Deutsche Dogge, Deutscher Drahthaar, Labrador-Retriever und Rottweiler. Ausserdem stehen drei Schäferhundrassen drauf, nämlich Belgische Schäferhund (Groenendahl, Tervuren, Malinois), Deutscher Schäferhund, kaukasischer Owtscharka und sonstige Schäferhunde, ich gehe davon aus, das damit Mischlinge gemeint sind, die man eindeutig als Schäferhundmischlinge identifizieren kann.

Bei der ersten Durchsicht habe ich gedacht: „Whow, die Boxer sind die neuen Kampfhunde!“. Boxer gelten als nicht gefährlich, sorgen aber jedes Jahr für diverse Verletzungen und für mindestens einen totgebissenen Hund.

Von 2008 – 2011 gehen je 3 totgebissene Hunde auf das Konto von Deutschen Doggen, Deutsch Drahthaar, Belgischen Schäferhunden und kaukasischen Owtscharkas.
Für 4 tote Hunde sind die undefinierbaren Mischlinge verantwortlich.
Ganze 5 Hunde sind von den beliebten Labbis zerfleischt worden (na ja, halbe Hunde zerfleischen die nicht und die Vorfälle waren 2010 und 2011)
Je 6 Hunde waren Opfer der Rassen Boxer und „sonstige Schäferhunde“.
Rottweiler haben in den vier Jahren 7 Hunde umgebracht – und der Spitzenreiter von der Opferzahl her weit, weit voraus ist der Deutsche Schäferhund. Ganze 14 Hunde sind innerhalb von 4 Jahren allein in Brandenburg von Deutschen Schäferhunden umgebracht worden!

Das haben nicht mal alle Hunde fertig gebracht, die zu der Gruppe „unwiederleglich gefährlich“ gehören! Natürlich kann man sagen: „Na jaaaa, das sind aber ja auch viele Hunde!“. Stimmt. Schäferhunde sind nach wie vor von den großen Hunden die populärste Rasse mit über 23 000 Tieren in 2011.

Aber wenn man es mit anderen vergleicht, ist es immer noch verdammt viel, die undefinierbaren Mischlinge ist 2011 eine Gruppe von über 11 000 Hunden – und hat in den ganzen Jahren nur 4 Todesopfer gefordert. Hochgerechnet wären sie auch mit 23 000 Exemplaren nicht bei einer Opferzahl von 14.

Labradore haben es mit einer Population von ebenfalls über 11 000 Tieren in nur zwei Jahren geschafft, 5 andere Hunde zu eliminieren.

Der kaukasische Owtscharka ist im dreistelligen Bereich und sorgt für mehrere tote Hunde. In der Schweiz ist diese Rasse übrigens auf der Liste der gefährlichen Hunde.

Ansonsten sind als „Wiederholungstäter“ keine Hunde der „unwiederleglich gefährlichen“ Rasse aufgetreten. In den ganzen vier Jahren sind von allen 5 (!) Rassen „nur“ 3 andere Hunde totgebissen worden.

Alle diese Vorfälle sind aber immer noch im absolut niedrigen Prozentbereich, wenn man es auf die Anzahl der Hunde der jeweiligen Rasse hochrechnet. Das allerdings von Hunderassen, die vom Gesetzgeber für unbedenklich gelten, weit, weit mehr Vorfälle aktenkundig werden als zum Teil von allen unwiederleglich gefährlichen Rassen zusammen, führt die Rassenlisten ad absurdum.

Und... in dieser Beißstatistik sind ja jedes Jahr nur die Rassen gelistet, die in Brandenburg für mindestens einen Vorfall gesorgt haben. Sie spiegelt nur einen Teil der hiesigen Rassenvielfalt wieder, das sollte man ebenfalls nicht vergessen. Wie kann es daher sein, das es Listen gibt, die irgendwann mal festgesetzt worden sind, weil man einige Rassen als „gefährlich“ eingestuft hat – und letztlich stehen bei als völlig harmlos geltenden Rassen jedes Jahr zerfleischte Hunde und eine hohe Anzahl von anderen Beißvorfällen? Soll das „normal“ sein?

Ich halte die Hundehalterverordnung mit eben Ausnahme der Rassenlisten für eine gute Sache. Denn auf die Gesamtzahl gesehen sind die Vorfälle immer noch wenig, so dramatisch es auch für die Beteiligten einer Beißerei sein mag. Insbesondere, wenn dabei ein Hund ums Leben kommt. Eine Pauschalverurteilung ist schlichtweg Sippenhaft – und alle Schäferhundbesitzer würden auf die Barrikaden gehen und hätten dank ihrer enormen Lobby auch viel Rückendeckung, würden aufgrund der Beißvorfälle die Deutschen Schäferhunde pauschal als „gefährlich“ eingestuft werden – mit allen Konsequenzen für die Halter.

Zumal ich gestern bei der Recherche auf so einen wunderbaren Satz gestoßen bin, das selbst der liebste und harmloseste Hund zu einem gefährlichen Hund werden kann, wenn der Halter nachlässig ist. Denn um gefährlich zu sein und jemanden zu verletzen, braucht ein Hund gar nicht einmal zubeißen. Es reicht, wenn er in ein Fahrrad springt und für einen Sturz sorgt - oder wenn er auf die Straße vor ein Auto springt und der Fahrer daraufhin einen Unfall baut. 











Dienstag, 27. August 2013

Die Brandenburger Beißstatistik: die gefährlichen Hunde


Hier nun die beiden Gruppen „unwiederleglich gefährlich“ sowie „wiederleglich gefährlich“ aus der Brandenburger Beißstatistik.


Unwiederleglich gefährlich sind die Rassen American Pittbull, American Stafforshire-Terrier, Bullterrier, Stafforshire-Bullterrier sowie Tosa Inu. Aus dieser Gruppe waren 2009 insgesamt 1007 Hunde gemeldet. Diese haben für 11 registrierte Beißvorfälle gesorgt. Für 2011 waren noch 789 Hunde dieser Rassen gemeldet, die für 6 Beißvorfälle gesorgt haben und 2011 gab es bei 611 Hunden 5 Beißvorfälle. Insgesamt nimmt die Population dieser Rassen also ab, vom Tosa Inu ist in all den Jahren kein Hund gemeldet gewesen. Auch die Zahl der Beißvorfälle nehmen ab.

Mich persönlich wundert es allerdings immer, wenn bei Rassen innerhalb eines Jahres ein ungewöhnlich hoher Verlust entsteht, so bei den American Stafforshire-Terriern. Da sind innerhalb eines Jahres 149 Tiere verschwunden, die Rasse ist von 634 Tieren auf 485 Tiere gesunken, das ist ein Verlust von fast 24 %!

Würde man rein spekulativ davon ausgehen, das bei einem solchen Hund, der aus Kostengründen abgegeben wird und der im Tierheim landet, pro Tag 15 Euro Futter und Betreuungskosten anfallen, wären das pro Monat (gerechnet auf 30 Tage) 450 Euro, aufs Jahr gerechnet 5400 Euro. Diese Hunde sind aufgrund der Auflagen so gut wie unvermittelbar. Frage dann: Wer trägt die Kosten für diese Unterbringung?

Aber zurück zur Statistik...

Zur Gruppe der wiederleglich gefährlichen Rassen gehören: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaus, Fila Brasileiro, Old engl. Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Neapolitan, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und der Rottweiler.

Auch hier ist die Tendenz der Anzahl sinkend, von 2009 mit 7444 Hunden über 2010 mit 7075 Hunden bis runter zu 6623 Hunden im Jahr 2011. Allerdings gab es von 2010 auf 2011 eine deutliche Zunahme bei den Angriffen durch diese Hunde. Durchgehend auffällige Rassen sind hierbei der Dogo Argentino sowie die beiden Perro de Preso Rassen „Canario“ und „Mallorquin“. Hierbei nehmen die Vorfälle beim Dogo Argentino und beim Perro de Presa Mallorquin ab, beim Perro de Presa Canario zu. Zunehmend auffälliger wird die Rasse Dobermann. Mir werden die Zahlen, die im Bereich 0,60 – 0,99 % bei den liegen, gelb angezeigt, alles was ab 1,00 % ist, wird automatisch rot eingefärbt. Der Dobermann hat bei sinkender Zahl der Hunde eine deutliche Zunahme der Vorfälle, bei den Rottis gab 2009 registriert 19 Vorfälle, 2010 waren es 16 und 2012 dann 35 Fälle, wo zugebissen wurde.

Auch bei diesen Rassen gibt es einige mit (erst einmal) auffallend hohem Schwund innerhalb eines Jahres – und zwar von 2010 auf 2011 – und das sind die Dobermänner und die Rottweiler, bei den Dobis waren innerhalb eines Jahres 134 Tiere verschwunden, bei den Rottis verschwanden innerhalb des ersten Jahres 312 und im zweiten Jahr 386 Tiere. Aber das fällt auch vor allem dadurch auf, das aufgrund der hohen Zahl der Tiere dann die Verluste gleich die Hunderter überspringen.

Das als erste Übersicht von den Listenhunden, ich werde mich in den nächsten Tagen noch ein bisschen weiter mit der Liste beschäftigen... also gerne wieder mal vorbeischauen!





Freitag, 23. August 2013

Die erste Übersicht der Beißstatistik

allerdings der Beißstatistik aus ganz Brandenburg, erfasst wurden die Daten von 2009 – 2011. 2012 liegt mir noch nicht vor. Auf den Landkreis bezogen habe ich die Statistiken beim Veterinäramt angefordert und hoffe, dass ich sie auch bekomme.

Bild: fotolia


Also, ein paar Tage lang viele, viele, viele Daten eingeben und sich mit Excel beschäftigen haben sich durchaus gelohnt. Mein Augenmerk liegt ja bei den „Wiederholungstätern“, also den Rassen, die innerhalb von drei Jahren mindestens zweimal vertreten waren.

Insgesamt stehen auf der Liste 90 Rassen. Von diesen sind 34 Rassen bislang „Einzeltäter“, also in drei Jahren nur einmal in der Statistik aufgetaucht. Dabei kann bei solchen Rassen ein Wert dann auch durchaus mal bei 25 % liegen – was sich allerdings relativiert, wenn von dieser Rasse nur vier Hunde als Gesamtzahl aufpassen und einer davon einem Kumpel ein Loch in den Pelz gebissen hat. Dann ist ein Hund eben 25 % der Hunde dieser Rasse in Brandenburg. Das ist übrigens ein Exemplar der Rasse „Transsylvanische Laufhund“. Klingt doch echt furchteinflößend – oder? Nehmen wir lieber den üblichen Namen: „Ungarische Bracke“.

Was gibt es noch für „Einzeltäter“? 2009 hat ein Bretonen Spaniel (Epagneul Breton) zugebissen, also ein Joey-Exemplar. Da es 2009 in Brandenburg nur 19 Stück davon gab, ist das dann auch gleich eine sehr hohe Prozentzahl - und Joey ist alles andere als ein „Kampfhund“, auch wenn er vom Verhalten her mitunter eher den Eindruck macht, das er sich auf alles stürzen möchte, was vier Beine hat und dabei röchelt wie Darth Vader.

31 Rassen haben in jedem Jahr Beißvorfälle gehabt, davon 10 Rassen mindestens einmal im Bereich über 1 % und mindestens einmal über 0,6 %. Es sind:
Akita Inu, Alaska Malamute, Australian cattle dog, Amerikanische Bulldogge, Deutsche Dogge, Rhodesian Ridgeback, Belgischer Schäferhund/Tervure/Groenendahl/ Malinois, Kaukasischer Owtscharka, Weimeraner und der Zwerbullterrier. Dabei sind der Akita Inu und der Australian cattle dog die einzigen Rassen, wo die Beißvorfälle deutlich sinken. Klar ist halt auch hier: Hat man irgendwo ein bissiges Exemplar, das für mehrere Vorfälle sorgt, fallen in der Statistik diese Vorfälle auf alle Tiere zurück.

Was gibt es sonst noch so bei der ersten Übersicht zu sehen? Das rätselhafte „Neufundländersterben“ in Brandenburg. 2009 waren 1446 Neufundländer in Brandenburg angemeldet. 2010 nur noch 764.

Die Englische Bulldogge, laut Zeitung soll sie in Neuruppin ja auf die Liste der „gefährlichen Hunde“. Ja, sie fällt auf, aber in den drei Jahren gab es nur in zwei Jahren Beißvorfälle. Einmal gab es bei einer Gesamtzahl von 495 Tieren 4 Vorfälle (0,81 %) und einmal bei 565 Tieren 6 Vorfälle (1.09 %). 

Bevor ich es vergesse, in dieser Liste sind die "unbedenklichen Hunde" -  nicht die widerlegbar und unwiederlegbar gefährlichen Hunde. Diese Liste gibt es später...  

Oft ist es ein Tier, das mehrfach auffällig wird – und spätestens dann greift die Hundehalterverordnung durch. Aber Sippenhaft ist sicherlich der verkehrte Weg. Zumal man ja auch einen ganz anderen Aspekt nicht ausser acht lassen sollte: Was ist, wenn so ein Tier abgegeben wird? Würde die Hundesteuer tatsächlich in solch einem Maße erhöht werden, das es für einen Halter nicht mehr tragbar ist, das Tier allein aus steuerlichen Gründen zu halten (schließlich ist es ein ziemlicher Unterschied, ob man im Jahr 10 Euro, 91 Euro oder gar 445 Euro mehr zahlen muss) – und er gibt es ab – ja, wer kommt dann für die Kosten auf?

Andere Städte haben Tierheime. Neuruppin nicht. Für Fundtiere gibt es Verträge mit Hundepensionen, wo dann die Stadt pro Tag blechen darf. Gesetzt dem Fall, ein Halter eines als „gefährlichen“ Hundes, der aber wirklich kreuzbrav ist, kann den Hund allein aus steuerlichen Gründen nicht mehr halten. WER kommt für die Folgekosten auf? Denn in einer Tierpension entstehen pro Monat schnell mal Kosten von über 200 Euro – und weil an die Haltung eines „gefährlichen Hundes“ so hohe Auflagen und Kosten gebunden sind, wird sich kaum jemand finden, der sagt: „Suuuper, natürlich bezahle ich gerne im Jahr 500 Euro Steuern für diesen Hund, lege eine Sachkundeprüfung ab, lege mein Führungszeugnis vor, beantrage eine Plakette fürs Halsband und führe immer die Halteerlaubnis mit mir, falls mal eine Kontrolle kommt!“.

Wäre ein Hundehalter nicht mehr in der Lage, seinen Hund zu halten, wären das bei einem fiktiven Pensionspreis von 20 Euro pro Tag (der aber nicht mal unrealistisch ist) im Monat (20 * 30 Tage) 600 Euro. Im Jahr sind das 7200 Euro. Selbst wenn es die Hälfte wäre – wer es Hundehaltern durch massive Steuererhöhungen und Auflagen unmöglich macht, seinen Hund weiterhin zu halten – na ja, der „schießt sich doch irgendwo selbst ins Bein“. Oder etwa nicht?

Stelle man sich einfach mal vor, drei Halter könnten ihre Hunde nicht mehr halten, weil die Kämmerei beschließt: „Leute, wir brauchen mehr Geld, lasst und mal eine Rasse neu einstufen und die Steuern für „gefährliche Hunde“ drastisch anheben!“ - bei 7200 Euro im Jahr an externen Unterbringungskosten PLUS Tierarztrechnungen, schließlich müssen diese Hunde ja auch geimpft, entwurmt und sonstwas werden – da sind die erhofften Steuermehreinnahmen schneller weggeschmolzen als ein Eisberg. Es wird ja schon einen triftigen Grund haben, warum ausgerechnet Berlin KEINE exorbitant hohe Steuer für Listenhunde kassiert, sondern die dort dem normalen Steuersatz unterliegen.






Montag, 15. Juli 2013

Farino meets... Interwuff mit Sammy


Hallo Leute! Also, Frauchen kommt ja auf tolle Ideen und so habe ich letztens Sammy Tackmann getroffen. Sammy ist hier - genau wie ich - bekannt wie ein bunter Hund. Na ja, zumindest vom Sehen her. Bestimmt habt ihr den schon mal auf einem Plakat gesehen - oder auf dem Auto, mit dem er hier immer rumgefahren wird. Echt, der hat einen Riesenschlitten mit Chauffeur! 

Sammys Riesenschlitten...

Frauchen meinte, ich könnte Sammy ja mal interwuffen, das wäre bestimmt ganz toll für den Blog und sehr spannend.  Weil man ja auch als Hund nie auslernt habe ich also den bunten Hund interwufft.

Hallo Sammy. Du bist... Mini Aussi, richtig?
  1. Na ja, eigentlich ein Miniature Australian Shepherd. Aber Du darfst Mini-Aussie zu mir sagen.

Arbeitswilliger Hütehund... was arbeitest du?
  1. Ich habe viel zu tun. Z. B. Herrchen erziehen, nette Besucher ankündigen, vor den anderen warnen, das Familien-Rudel auf Wanderungen zusammenhalten, Bälle holen, Frisby fangen – meine Familie hält mich ganz schön auf Trapp.

Wie alt? Wie oft bist du mit deinem Frauchen auf Tour?
  1. Ich wurde am Valentinstag 2011 geboren, weshalb ich eigentlich Romeo heiße. Aber sag‘s nicht weiter, Herrchen war der Name peinlich. Frauchen begleite ich wann immer es zu keinen endlosen Sitzungen geht und ich Herrchen allein lassen kann.

Gab es von den Zweibeinern Proteste, das du mit auf den Plakaten und dem Bus bist? Das ist ja eher ungewöhnlich, sonst gibt es Kinder und alte Leute auf solchen Dingern, aber keine Hunde.
  1. Nein, im Gegenteil. Einen so schönen Hund wie mich sieht man doch gern.

Bei dir kann man dann ja wirklich sagen, dass du bekannt bist wie ein bunter Hund! Ich war ja schon mal selbst im Bundespressehaus. Dass war vielleicht eine zähe Verhandlung mit dem Pförtner, bis ich dort rein durfte! Wie ist es mit dir, warst du schon mal mit in Berlin?
  1. In Berlin schon, aber in den Bundestag dürfen Hunde nicht. Vielleicht haben die da Angst vor meiner Klugheit? Aber Frauchen kämpft mit anderen Kolleginnen und Kollegen um eine Lockerung dieses Hundeverbots. Es geht ihr schließlich auch um mehr Dogokratie.

Hast du schon mal Schloss Bellwuff gesehen – heisst doch so, oder???
  1. Nee, da sind mir zu viele Eingebildete und langweilig ist es dort auch. Da gehe ich lieber mit Frauchen in Neuruppin wahlkämpfen. Da ist immer richtig tolle Stimmung und was los. Komm doch mal wieder mit!

Ja, gerne. Wärest du dafür, das die Zweibeiner am anderen Ende der Leine richtig lernen müssten, wie man mit uns Hunden umgeht?
  1. Frauchen hat ja Rettungshunde ausgebildet. Mein Vorgänger, der Airedale Ilja, soll ziemlich gut gewesen sein. Deshalb weiß ich, dass es uns besser geht, wenn die Menschen wissen, wie das mit uns Hunden funktioniert. Aber ein paar Geheimnisse sollten unter uns Hunden bleiben!

Was hälst du von der 40/20-Reglung, also das alle Hunde über 40 cm oder 20 kg beim Ordungs- oder Veterinäramt gemeldet werden müssen obwohl die kleinen Hunde oft viel auffälliger sind als die großen?
  1. Da Probleme ja meistens am anderen Ende der Leine entstehen, ist diese Regelung eigentlich hundediskriminierend. Aber die Gefahr z. B. schwerer Verletzungen bei Fehlern der Menschen ist bei größeren Hunden ja schon größer, findest Du nicht?

Ja stimmt, für ein Schnitzel brauche ich 8 Sekunden... du wahrscheinlich länger. Ein Thema unserer Zweibeiner ist ja die Hundesteuer. Mein Frauchen sagt, sie bringt den Städten und Gemeinden oft viel Geld ein, das sie zwar dringend brauchen, aber es gibt kaum Gegenangebote für uns Hunde. In manchen Städteh wird die Steuer ja wenigstens zum Teil für ein Tierheim verwendet – was aber ja irgendwo auch doof ist, weil es in den Tierheimen auch massig Katzen gibt, und Katzenbesitzer zahlen keine Katzensteuer. Es gibt ja auch eine größere Initiative, die die Hundesteuer abschaffen möchte. Wie ist denn da die Meinung von euch beiden?
  1. Mein Frauchen hat mir das so erklärt: Steuern gehen in den großen Geldbeutel, Abgaben können für bestimmte Zwecke erhoben werden. Wenn also das Geld der Hundesteuer für Tierheime verwendet werden sollen, muss es als Hundeabgabe erhoben werden. Und dann wäre es auch gerecht, wenn Katzen auch zur Kasse gebeten werden. Und Vögel und so auch. Aber dann sind es ja fast alle, die bezahlen müssten, also könnte man gleich aus dem großen Topf bezahlen. Zumal Hunde ja eigentlich so viel Gutes für ihre Familie tun, dass sie eigentlich auf Krankenschein verschrieben werden müssten. Und dann macht die Hundesteuer schon gar keinen Sinn. Ich finde, die Menschen sollten sich mal zusammensetzen und eine vernünftige Lösung suchen und wenn alle Hunde wie ich ihre Kotbeutel immer bei sich tragen würden, gäbe es auch längst nicht so viel Ärger.

Hast du eine Lieblingsgassigeh-und-Hundezeitunglese-Ecke – und wenn ja, würdest du verraten, wo die ist?
  1. Die Gassi-Runden überlasse ich gern meinen Leuten – die kennen so gute Touren um unser Dorf herum. Nur in Lappland fand ich es noch schöner. Am liebsten liege ich mitten auf dem Hof, unter Herrchens Schreibtisch oder im Büro von Frauchen auf dem Rentierfell.

Und die letzte Frage - so ganz unter uns Hunden – mit was bringst du dein Frauchen am schnellsten auf die Palme?
  1. Oh, das kann ich gut! Wenn ich zum Beispiel mit dem Ball zurückkomme und sie ihn wieder werfen will, aber ich gebe ihn nicht her. Oder wenn ich ins Haus kommen soll und sie groß ansehe und so tue, als ob ich nix verstehe. Und ich verrate Dir noch einen coolen Trick: rumjammern, wenn sie sich mit jemandem unterhält und es mir langweilig wird oder sie allein aus dem Auto steigen will. Hui, da kriege ich manchmal richtig Stress mit ihr. Aber meistens ignoriert sie das einfach. Dann ist sie eine richtige Spaßbremse.

Toll das ich dich kennenlernen durfte!




Hier habe ich Sammy auf dem Schulplatz in Neuruppin getroffen...