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Freitag, 17. Juli 2015

„Suche Deckrüden für meine läufige Hündin“ Teil 2



In diesem Teil geht es um die erst einmal ganz normalen rechtlichen Grundlagen. Die werden nämlich vom BGB, dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ geregelt. Das gilt bei jedem Kauf, den man macht, egal ob im Laden oder von Privat.

Deshalb ist es auch erst einmal (!) völlig egal

- ob man einen Hund oder ein Auto kauft

- der Verkäufer eines Hundes Züchter ist oder „nur mal so“ Welpen produziert hat

- es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt oder einen mündlichen (wie gesagt, erst einmal ist das egal).

Grundsätzlich gilt: kauft Person A etwas von Person B, gelten die Bestimmungen des BGB. Ein schriftlicher Vertrag bringt für beide Seiten immer mehr Rechtssicherheit als eine mündliche Vereinbarung.

Wenn ihr je darüber nachgedacht habt, dann wahrscheinlich zuletzt entweder im Rahmen einer Streitigkeit oder als ihr in der Schule wart – auf jeden Fall ist es bei den meisten Leuten bestimmt schon sehr lange her. Bei mir auch und weil das so ist, wurschtel ich mich da für euch jetzt wieder durch. Es wäre ja voll praktisch, wenn alle Paragraphen dazu direkt hintereinander stehen würden, aber wie das so ist bei Gesetzen, es geht irgendwie querbeet.

Bevor ich mit euch aber in den Paragrafendschungel gehe, kurz eine Erklärung, wie die zu lesen sind. Das hier: § ist das Zeichen für Paragraf, §§ bedeutet Paragrafen (Mehrzahl). Findet ihr auf der Taste von der 3 oben auf eurer Tastatur. Danach kommt immer die Nummer des Paragrafen. Viele Paragrafen sind untergliedert. Die Gliederungspunkte sind in Klammern gesetzt und sehen dann z. B. So aus: (4). Manchmal gibt es auch zwei fast gleiche Paragrafen, so wie § 90 BGB und § 90a BGB. Der mit dem a ist vor einigen Jahren neu dazu gekommen. Ganz am Ende steht immer ein Buchstabenkürzel. Dieses weist auf das entsprechende Gesetzbuch hin. BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch, StGB ist das Strafgesetzbuch, JschG ist das Jugendschutzgesetz und so weiter.

Steht statt G dort ein O ist damit eine Ordnung gemeint, die ähnlich wie ein Gesetz ist. Bestimmt kennt ihr die StVO. Das ist die Straßenverkehrsordnung und die StPO ist die Strafprozessordnung.

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen Gesetz und (Ver-)Ordnung?
 
Also ganz einfach erklärt werden Gesetze mit einer Mehrheit vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen. „Was ist denn der parlamentarische Gesetzgeber?“ das wollte ich gerne genauer wissen und habe gegoogelt. Leider habe ich nichts gefunden, was es gut erklärt, also habe ich den gefragt, der es ja wissen müsste, weil er zum Einen Anwalt ist und zum Anderen im Bundestag sitzt: Sebastian Steineke. Insbesondere den Nicht-Neuruppinern sei erklärt, dass er auch Mitglied in der hiesigen Stadtverordnetenversammlung ist, also Neuruppiner.  Herr Steineke hat mir dann erklärt, dass es keine allgemeingültige Definition dafür gibt. Der Ausdruck „Parlamentarischer Gesetzgeber“ steht dafür, dass verschiedene Einrichtungen, insbesondere der Bundestag und der Bundesrat in ihrer Gesamtheit für Gesetze zuständig sind. Dabei besteht der Bundestag aus Leuten, die vom Volk direkt gewählt werden, wie also Herr Steineke. Der Bundesrat wird durch die Regierungen der verschiedenen Länder gebildet. Dadurch werden also sowohl direkt gewählte Volksvertreter als auch die Länder an den Gesetzgebungen beteiligt. Vielen Dank für die Erklärung!
Das Ganze ist natürlich noch viel komplizierter, aber ich denke für eine kurzen und möglichst einfachen Einblick reicht das aus.

Ordnungen/Verordnungen können von der Bundesregierung, von einzelnen Ministern oder auch Landesregierungen erlassen werden. Also a) eigentlich etwas einfacher und b) auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. So sind z. B. Die Hundehaltungs-Verordnungen je nach Bundesland ganz unterschiedlich. In Brandenburg gibt es die Liste der gefährlichen Hunderassen noch und ein Haltungsverbot, in Berlin darf man sie halten – und in Niedersachsen wurde die Rassenliste mittlerweile wieder abgeschafft.

So, nun habt ihr ggf. Wissen aufgefrischt, das schadet nicht und bei einer Diskussion zu dem Thema könnt ihr dann mit Wissen glänzen anstatt mit Stammtischpolemik ;-) 


Nun aber: ein Ausflug ins BGB:


Kaufen wir einen Hund für private Zwecke, was bis auf wenige Ausnahmen der Fall sein wird, sind wir laut § 13 BGB Verbraucher. Der Paragraf erklärt dazu: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Wer gewerblich oder zu beruflichen Zwecken einen Hund kauft, der ist – laut § 14 BGB – Unternehmer.

Dann gibt es ja noch den Verkäufer. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten – ist der Verkäufer jemand, der „nur einmal so“ Welpen produziert oder dies 1 – 2 Mal (Hobbyzucht) im Jahr tut, gilt er als Verbraucher. Produziert er regelmäßig Welpen, wird das Gericht ihn wahrscheinlich als Unternehmer einstufen, egal wie er sich selbst sieht. Wobei der Begriff „Unternehmer“ weit gefasst ist. So könnte durchaus auch jemand, der jedes Jahr nur 1 – 2 Würfen hat, als Unternehmer gelten, wenn er nicht den Aufwand nachweisen kann, den Verbandszüchter betreiben. Also notwendige Untersuchungen, Mitgliedschaft in einem Verband, Schauen besuchen, Hund bewerten lassen, Wurfabnahme etc. - alles das kostet ziemlich viel Geld. Wer das alles nicht macht, weil er keinen Bock hat, so viel Geld für sein „Hobby Hund“ auszugeben, könnte also durchaus als Unternehmer angesehen werden, da er ja in der Absicht Geld durch die Welpen zu verdienen handelt. Eine Pauschalregelung gibt es nicht und das letzte Wort hat immer ein Richter, der es auf den konkreten Fall und alle Umstände bezogen spricht.

Warum ist es wichtig, ob jemand Verbraucher oder Unternehmer ist?


Weil es rechtliche Folgen hat. Ein Verbraucher, der an einen Verbraucher verkauft, hat mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung und nicht so strenge Auflagen. Wer als Unternehmer eingestuft wird, hat weit mehr zu beachten und für weit mehr einzustehen. Allerdings hat auch ein Verbraucher (Privatmensch), der dir einen Hund verkauft, den du nicht beruflich brauchst, keine Narrenfreiheit bei der Vertragsgestaltung! Bei Sachen gibt es oft die Regelung: „Verkauft wie besehen“. Also wenn man ein Auto kauft, kann man sich das angucken. Wer keine Ahnung von Autos hat, wird dann auch gerne mal über den Tisch gezogen. Das bedeutet, Mängel, die dem Verkäufer durchaus bekannt sein dürften, werden dem Käufer verschwiegen und in den Kaufvertrag wird dann: „Verkauft wie besehen“ oder „Das Auto wurde besichtigt“ geschrieben. Damit, so denkt der Verkäufer, wäre er dann aus dem Schneider.

Auch bei Hunden gibt es Mängel. Offensichtliche und „versteckte“. Offensichtliche Mängel richten sich nach der allgemeinen Optik und nach dem Rassestandart. Also danach, wie ein Hund einer bestimmten Rasse auszusehen hat. Wenn ein Hund also nur 3 Beine hat, ist klar: Ein fehlendes Bein ist ein Mangel. Ebenso wie ein fehlendes Ohr, wenn der Hund humpelt, hustet, röchelt, die Beine deformiert sind, wenn die Augen tränen oder gar eitern oder er von Ungeziefer befallen ist. Alles das sind Mängel, die man recht problemlos und große Sachkenntnis feststellen kann.

Dann gibt es noch die „versteckten Mängel“, also die, die man nicht sofort sieht (oder hört). Bei einem Auto ist so etwas viel einfacher, versteckte Mängel können in einer Werkstatt festgestellt werden. Ab auf die Hebebühne, den Motor ordentlich durchgucken lassen etc. - und dann ist man schon auf einer ziemlich sicheren Seite. Bei einem Tier ist das schon ein bisschen problematischer, denn ausser der Futterluke kann man da nix richtig aufmachen.

Deshalb ist es bei einem Hund einfach - wenn man sieht, der humpelt oder hat nur drei Beine - zu sagen: „Ne, will ich nicht!“ weil man von vornherein sieht das es Probleme gibt. Hat er aber z. B. Hüftdysplasie (HD) und das in einem bedenklichen Rahmen, dann sieht man so etwas nicht von außen. Diese Erkrankung sitzt nun einmal tief unter dem Fell direkt bei den Knochen. Mit einer HD läuft ein Welpe vielleicht noch gut – aber wenn ein Hund größer und älter wird, dann bekommt er enorme Probleme dadurch, weil HD bedeutet, dass das Hüftgelenk beim Hund nicht richtig zusammenpasst. Das hat ganz schön viele Auswirkungen – und kann sehr, sehr teuer werden!

Das bedeutet, ihr freut euch vielleicht darüber, dass ihr einen Rassehund wie einen Mops oder eine Französische Bulldogge zu einem „Schnäppchenpreis“ von vielleicht 200 Euro bekommt – und dann stellt sich heraus, das die Kosten explodieren, weil teure Behandlungen notwendig sind oder der Hund gar so krank ist, das er eingeschläfert werden muss. Das würdet ihr nicht so lustig finden – oder?





Fortsetzung folgt... 

Teil 1 noch nicht gelesen? >KLICK<

Hinweis: Diese Serie wird nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben, ich recherchiere viel, frage auch viel nach... aber dennoch bin ich nun einmal keine Anwältin. Das bedeutet, im Bedarfsfall sucht euch bitte Rechtsbeistand. Es gibt Anwälte, die sich sogar auf Tierrecht spezialisiert haben. Damit sich Rechtshilfe auch Menschen leisten können, die wenig Geld haben, gibt es Prozesskostenbeihilfe. Darüber erzählt euch dann der Anwalt ein bisschen mehr oder ihr geht zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht... 

Montag, 26. Januar 2015

Von Joey, Winwimp und irrenden Tierschützern



Ist das nicht schnuffig? Joey in Action! Ein überwiegend glücklicher Hund der die Welt entdecken darf. Mal mit, mal ohne Leine. Es klappt immer besser, die allermeisten Hundebegegnungen sind mittlerweile problemlos und wenn er sich aufregt, hält sich das mittlerweile überwiegend in angenehmen Grenzen. Selbst bei den Beageln aus der Nachbarschaft! So sollte es sich entwickeln - und ich bin froh, das es so gelaufen ist. An einigen Dingen müssen wir noch arbeiten - aber letztlich arbeitet man mit einem Hund sein ganzes Leben lang. Mal mehr mal weniger intensiv.

Wir waren einige Tage etwas eingeschränkt, deshalb konntet ihr nix Neues von uns lesen. Windows hat sich als Win-Wimp entpuppt und nun kann ich auch Rechner gründlich platt machen, Festplatten partitionieren und Programme neu installieren.

Aber ich wollte euch mal erzählen, was mich letztens eigentlich sehr geärgert hat: Da wurde auf Facebook fleißig vor einer Frau gewarnt, die Tiere verkauft, aber wo dann alles irgendwie doch sehr dubios ist.

Das Interessante an solchen Postings ist ja die Halbgarheiten, die dort zu finden sind. Da wird also munter mit Klarnamen der Person gewarnt und viele, viele Leute schreiben dazu böse Kommentare, auch oft unter ihrem eigenen Namen, weil Facebook in seinen Regeln hat, dass man bitte seinen richtigen Namen benutzen soll.*  Nun ist so ein Posting ja immer eine zweifelhafte Sache. Die Anwälte der Seite mimikama.at warnen jedenfalls davor und begründen es auch damit, das es definitiv zum Bumerang werden kann, von wegen Schadenersatz bei Rufmord.

Aber wie das so ist, wissen viele Tierschützer natürlich rechtlich alles weit besser als gelernte Juristen und dann kommen so intelligente Aussagen wie: "Ja, aber wir haben ein Aktenzeichen!" - joah, das habe ich auch. Sogar ganz viele. Dadurch werden Akten in Ämtern eindeutig zugeordnet und deshalb sind Aktenzeichen eine sehr praktische Sache.  Aktenzeichen sind aber eben nur eine Anhäufung von Ziffern und Buchstaben und kein Urteil. "Ja, das Veterinäramt ist auch schon informiert!" - auch das mag sein, auch da ist aber noch nichts Konkretes bei herausgekommen. Mitunter wird so etwas behauptet und dann stellt man fest, wenn man beim Amt nachfragt, habe die gar keine Ahnung, worum es geht. 

Denn sie sind in Wirklichkeit gar nicht informiert worden, weil dann doch niemand so viel Hintern in der Hose hatte, das zu machen und mit seinem Namen dafür einzustehen und sich viel heißes Gelaber das fleißig geteilt wird, immer ganz gut macht. Siehe den angeblich auf dem Wall vergifteten Hund, wo selbst die Admins einer Facebookseite zum Thema Hunde in Brandenburg richtig pampig geworden sind, als ich sie darauf hingewiesen habe, das an dem Fall so gar nichts klar ist. Weder wurde das Ordnungsamt informiert, noch der Hund obduziert... da wurde einfach irgendetwas geschrieben was auf breite Resonanz stößt und fertig. Tatsachen? Egal... Giftköder machen sich immer super und lenken gut ab. Im schlimmsten Fall davon, das jemand hinter der Wohnungstüre mit seinem Hund völlig überfordert war. 

Gibt es ja auch öfters. Und wer sich an Sheila erinnert, den jungen Dobermann, den die Besitzerin zu Hause an der Heizung festgebunden hat, weil sie genervt hat... ja, auch das kommt immer mal wieder vor. Sogar Leute, die total stolz auf ihre ganzen Urkunden und Pokale im Hundesport sind, machen das. Nicht alle, aber es gibt so überforderte Kandidaten, die solche Tiere als Egotrip ohne Rücksicht auf Verluste halten. Diese Hunde sieht man nicht unbedingt öffentlich, weil man dann ja das Versagen der Besitzer bei der Alltagstauglichkeit der Hunde mitbekommen würde und vielen Hundehaltern reicht es "wenn der Hund auf dem Hundeplatz funktioniert!" und ansonsten ist Zwinger angesagt.
Da fällt es auch nicht auf, wenn dem bei 15 Grad Minus die Rippen aus dem Fell stehen, sieht ja keiner. Oder kleine Wohnung und Anbinden an der Heizung, gerne auch mal ohne Wasser. Ist ja schließlich teuer, Leitungswasser. Wo käme man hin, wenn so ein Hund das zur freien Verfügung hätte! Übrigens nennen solche Leute mich "Tierquälerin". Wegen Joey.

Man kann sich im Hundebereich X Scheine ausstellen lassen bis hin zur Zwingerzulassung, damit man mit dem VDH-Emblem für eine angeblich sachgerechte und verantwortungsvolle Zucht werben kann. Leider sind diese Zeugnisse bei manchen Leuten das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt worden sind. Wer möchte schon Welpen aus einem Haushalt, bei dem sich nicht einmal Stofftiere vermehren sollten?

Wie es in dem konkreten Fall mit der Madam ist die Tiere verhökert, weiß ich nicht. Ich weiß nur, das diese tollen Tierschützer sich - wie so oft - leider vielleicht selbst ein Bein gestellt haben mit ihrer Aktion. Denn das, was sie gemacht haben, das ist eine öffentliche Vorverurteilung VOR einer Anklage. Mit Klarnamen. Es gibt viele Richter, die auf so etwas absolut nicht stehen und auch Verteidiger (also Anwälte) die genau daraus wunderbare Argumente für die Ablehnung von Zeugen und eine mildere Strafe basteln können. Auf so einen Hinweis tönte dann jemand erst einmal: "Na, die kann sich ja gar keinen Anwalt leisten!" - jedem steht das Recht zu, sich direkt bei Gericht beraten zu lassen oder sogar Prozesskostenhilfe zu beantragen. Genau wie so einer Person das Recht zusteht, umgehend Strafanzeige gegen diejenigen zu erstatten, die sie öffentlich so anprangern und nichts weiter als ein paar Buchstaben und Zahlen haben.

Aber wie war die Ansage von diesen Tierschützern noch mal? "Lass das mal lieber die machen, die Ahnung davon haben!".
Dann macht mal... 

...aber fangt nicht an rumzuplärren, wenn alles plötzlich ganz anders läuft, als ihr euch das gedacht habt, weil IHR als Tierschützer so unglaublich klug wart, der Judikative vorzugreifen. Und nein, das Wort hat nix mit einer religiösen Glaubensrichtung zu tun, genau so wenig, wie PEGIDA die neue Popgruppe aus DSDS ist.



* dieser Klarnamenregelung stimmen alle Facebooknutzer zu und manchmal gibt es dann eine böse Überraschung, wenn Facebook Profile ohne Klarnamen sperrt.





Donnerstag, 18. Juli 2013

Auf Hundesuche


Ich hatte ja schon angekündigt, über die Erfahrungen bei der Hundesuche im Blog zu berichten. Hier also der erste Teil davon. Es ist MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG! 

Auf der Suche nach einem neuen Hund war ich ja auch in der Tierauffangstation Potsdam. In einem vorherigen Telefonat kündigte mir die Leiterin an, sie hätte noch Hunde auf Pflegestellen, von denen sie mir dann Bilder zeigen könnte, diese Hunde wären nicht auf der Homepage. Die Hunde, die sie auf der Homepage hatte, passten dann irgendwie alle nicht. Einen Tag später rief sie wieder an, sie hätte einen Labbi-Mix, ich wollte ja schließlich einen Hund haben, der auch als Therapiehund fungiert. Ich finde es immer „ganz toll“, wenn Leute denken, sie müssten für mich entscheiden, was ich für einen Hund brauche. Aber immerhin, sie hat zweimal zurück gerufen um sich zu vergewissern, ob die Telefonnummer stimmt und der Termin auch bestehen bleibt und sich zudem die Mühe gemacht, in ihren Augen vielleicht passende Hunde herauszusuchen.

Auf die Auffangstation bin ich übrigens gekommen, weil ich in einem Kleinanzeiger gelesen habe, das sie im September schließen muss. OK, da dachte ich, ich gucke dort mal – und Pflegestellen sind ja sicherlich dann hier irgendwo. Was mich übrigens stutzig gemacht hat war, das auf dem Flyer, den es online zu finden gibt (und den ich nicht verlinken werde) dann oben ein Hundemotiv war, das ich von zwei Postkarten her kenne. Eine Auffangstation für Hunde kauft sich also für einen Infoflyer ein beliebtes Hundemotiv im Internet, das einen jungen Spaniel mit Kopfhörern in den Ohren zeigt, der genau in dem Moment aufgenommen wurde, als er versucht hat, sich den Kram wieder rauszuschütteln. Auf den Postkarten steht dann so etwas wie „Ich bin voll musikalisch“ etc..

Also, Fahrmöglichkeit organisiert und die etwa 90 km hingefahren. Liegt ja sehr schön, der Hundebereich im Garten ist hoch eingezäunt und mit Strohmatten versehen, da konnte man nichts sehen. Im Haus erwartete uns die Leiterin mit zwei Hunden, davon einer verängstigt und Dauerkläffer und mit einem „Tick am Hinterbein“. Ich wohne im 2. Stock in einem Wohnkarree, ich will keinen verängstigten, dauerkläffenden Hund mit einem „Tick am Hinterbein“, der mir „schön geredet wird“.

Dann wurden mir die Bilder von den Hunden auf Pflegestellen gezeigt. Also Ausdrucke auf Papier – und „die Pflegestelle“ entpuppte sich als rumänisches Tierheim. Die haben übrigens auch eine Internetadresse, die man mir hätte vorab zukommen lassen können, dann hätte ich dort geschaut und mir die Fahrerei erspart. Ich bin wirklich davon ausgegangen, das es hiesige Pflegestellen sind und es Fotos von Hunden sind, die nun einmal tatsächlich nicht online zu finden sind.

Darauf angesprochen, was es denn mit der Schließung im September auf sich hätte wurde uns erklärt, sie würde die Auffangstation alleine schmeißen, hätte zwar auch ein paar Helfer – aber sie wäre halt nicht mehr so belastbar und gesundheitlich an der Grenze. OK. War einzusehen und das ist ein vernünftiger Grund, einen Schlussstrich zu ziehen und zu sagen: „Es reicht, ich sehe ein, ich kann nicht mehr...“.

Erschreckend war allerdings dann, das der Hund, der VIELLEICHT gepasst hätte „Ja, also der nächste Transport aus Rumänien kommt nächste Woche, nehmen Sie den Hund dann? Ich reserviere ihn dann...“ - also der Garten war voller Hunde, die scheinbar überwiegen aus Mitleid aus einem rumänischen Tierheim nach Deutschland geholt worden sind, man erklärt den beiden Besuchern, das man an seine Grenze gekommen ist – und TROTZDEM kommt ein paar Tage später der nächste Transport mit Hunden aus Rumänien. Mir wurde dann noch eine Seite notiert, auf der ich die Hunde aus dem rumänischen Tierheim finde – und danach waren mein Begleiter und ich doch sehr froh, wieder an die frische Luft zu kommen.

Insgesamt ist unser Eindruck mit dem Wort „Fassungslosigkeit“ noch ziemlich untertrieben. Es ist nicht so, das mir Hunde in Rumänien nicht leid tun würden – aber ich kann mir doch keinen Hund holen, der nicht dem entspricht, was ich eigentlich suche, nur weil ich „Mitleid“ habe!

Ich bin davon ausgegangen, das in einer Tierauffangstation dann Hunde hier aus der Gegend landen – und man sie nicht mit Hunden mehr oder minder auffüllt, die zugegeben in ihrer Heimat ein schlechtes Leben haben – aber wo vielleicht irgendwann die Frage auftaucht, in wieweit ein Leben als schwer vermittelbarer Hund in Deutschland, der dann letztlich auch hier in einem Zwinger leben muss eigentlich so viel besser ist.

Und was passiert eigentlich mit den Hunden, wenn so ein Ein-Personen-Unternehmen zusammenbricht, weil genau diese eine Person irgendwann nicht mehr in der Lage ist, sich um alles zu kümmern? Habe wir dann Verhältnisse wie in der "Tierhölle Edingen"?

Tierschutz ist die eine Sache. Mitleid eine andere. Gefährlich wird es, wenn beides zu einem Brei wird. Interessant ist in dem Zusammenhang ein Urteil, das ich gerade gefunden habe. Dort wird genau so einer Konstellation " Ich vermittle Tierschutzhunde aus dem Balkan " gewerbliches Handeln unterstellt. Das fand ich sehr interessant – und das Gericht hat es für unerheblich gefunden, ob Kosten dabei gedeckt wurden, der Preis als „Schutzgebühr“ bezeichnet wurde, die Hunde aus einem Tierheim kamen oder was auch immer – es hat schlichtweg festgestellt, das diese Art von Tierhandel gewerblich ist, wenn man sich die eigenen Zwinger mit solchen Hunden vollstopft. 

Wie schon eingangs beschrieben, das ist meine Meinung zu dem, was ich mit und in der Auffangstation erlebt habe - und die wird sicherlich nicht jedem gefallen. 

Wer einen Hund sucht und den Hunden dort helfen möchte - der soll sich die Adresse ergoogeln und gucken, ob er dort "seinen Hund" findet, denn die Hunde können nun einmal nichts dafür, das sie dort landen.