Freitag, 17. Juli 2015

„Suche Deckrüden für meine läufige Hündin“ Teil 2



In diesem Teil geht es um die erst einmal ganz normalen rechtlichen Grundlagen. Die werden nämlich vom BGB, dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ geregelt. Das gilt bei jedem Kauf, den man macht, egal ob im Laden oder von Privat.

Deshalb ist es auch erst einmal (!) völlig egal

- ob man einen Hund oder ein Auto kauft

- der Verkäufer eines Hundes Züchter ist oder „nur mal so“ Welpen produziert hat

- es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt oder einen mündlichen (wie gesagt, erst einmal ist das egal).

Grundsätzlich gilt: kauft Person A etwas von Person B, gelten die Bestimmungen des BGB. Ein schriftlicher Vertrag bringt für beide Seiten immer mehr Rechtssicherheit als eine mündliche Vereinbarung.

Wenn ihr je darüber nachgedacht habt, dann wahrscheinlich zuletzt entweder im Rahmen einer Streitigkeit oder als ihr in der Schule wart – auf jeden Fall ist es bei den meisten Leuten bestimmt schon sehr lange her. Bei mir auch und weil das so ist, wurschtel ich mich da für euch jetzt wieder durch. Es wäre ja voll praktisch, wenn alle Paragraphen dazu direkt hintereinander stehen würden, aber wie das so ist bei Gesetzen, es geht irgendwie querbeet.

Bevor ich mit euch aber in den Paragrafendschungel gehe, kurz eine Erklärung, wie die zu lesen sind. Das hier: § ist das Zeichen für Paragraf, §§ bedeutet Paragrafen (Mehrzahl). Findet ihr auf der Taste von der 3 oben auf eurer Tastatur. Danach kommt immer die Nummer des Paragrafen. Viele Paragrafen sind untergliedert. Die Gliederungspunkte sind in Klammern gesetzt und sehen dann z. B. So aus: (4). Manchmal gibt es auch zwei fast gleiche Paragrafen, so wie § 90 BGB und § 90a BGB. Der mit dem a ist vor einigen Jahren neu dazu gekommen. Ganz am Ende steht immer ein Buchstabenkürzel. Dieses weist auf das entsprechende Gesetzbuch hin. BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch, StGB ist das Strafgesetzbuch, JschG ist das Jugendschutzgesetz und so weiter.

Steht statt G dort ein O ist damit eine Ordnung gemeint, die ähnlich wie ein Gesetz ist. Bestimmt kennt ihr die StVO. Das ist die Straßenverkehrsordnung und die StPO ist die Strafprozessordnung.

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen Gesetz und (Ver-)Ordnung?
 
Also ganz einfach erklärt werden Gesetze mit einer Mehrheit vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen. „Was ist denn der parlamentarische Gesetzgeber?“ das wollte ich gerne genauer wissen und habe gegoogelt. Leider habe ich nichts gefunden, was es gut erklärt, also habe ich den gefragt, der es ja wissen müsste, weil er zum Einen Anwalt ist und zum Anderen im Bundestag sitzt: Sebastian Steineke. Insbesondere den Nicht-Neuruppinern sei erklärt, dass er auch Mitglied in der hiesigen Stadtverordnetenversammlung ist, also Neuruppiner.  Herr Steineke hat mir dann erklärt, dass es keine allgemeingültige Definition dafür gibt. Der Ausdruck „Parlamentarischer Gesetzgeber“ steht dafür, dass verschiedene Einrichtungen, insbesondere der Bundestag und der Bundesrat in ihrer Gesamtheit für Gesetze zuständig sind. Dabei besteht der Bundestag aus Leuten, die vom Volk direkt gewählt werden, wie also Herr Steineke. Der Bundesrat wird durch die Regierungen der verschiedenen Länder gebildet. Dadurch werden also sowohl direkt gewählte Volksvertreter als auch die Länder an den Gesetzgebungen beteiligt. Vielen Dank für die Erklärung!
Das Ganze ist natürlich noch viel komplizierter, aber ich denke für eine kurzen und möglichst einfachen Einblick reicht das aus.

Ordnungen/Verordnungen können von der Bundesregierung, von einzelnen Ministern oder auch Landesregierungen erlassen werden. Also a) eigentlich etwas einfacher und b) auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. So sind z. B. Die Hundehaltungs-Verordnungen je nach Bundesland ganz unterschiedlich. In Brandenburg gibt es die Liste der gefährlichen Hunderassen noch und ein Haltungsverbot, in Berlin darf man sie halten – und in Niedersachsen wurde die Rassenliste mittlerweile wieder abgeschafft.

So, nun habt ihr ggf. Wissen aufgefrischt, das schadet nicht und bei einer Diskussion zu dem Thema könnt ihr dann mit Wissen glänzen anstatt mit Stammtischpolemik ;-) 


Nun aber: ein Ausflug ins BGB:


Kaufen wir einen Hund für private Zwecke, was bis auf wenige Ausnahmen der Fall sein wird, sind wir laut § 13 BGB Verbraucher. Der Paragraf erklärt dazu: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ Wer gewerblich oder zu beruflichen Zwecken einen Hund kauft, der ist – laut § 14 BGB – Unternehmer.

Dann gibt es ja noch den Verkäufer. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten – ist der Verkäufer jemand, der „nur einmal so“ Welpen produziert oder dies 1 – 2 Mal (Hobbyzucht) im Jahr tut, gilt er als Verbraucher. Produziert er regelmäßig Welpen, wird das Gericht ihn wahrscheinlich als Unternehmer einstufen, egal wie er sich selbst sieht. Wobei der Begriff „Unternehmer“ weit gefasst ist. So könnte durchaus auch jemand, der jedes Jahr nur 1 – 2 Würfen hat, als Unternehmer gelten, wenn er nicht den Aufwand nachweisen kann, den Verbandszüchter betreiben. Also notwendige Untersuchungen, Mitgliedschaft in einem Verband, Schauen besuchen, Hund bewerten lassen, Wurfabnahme etc. - alles das kostet ziemlich viel Geld. Wer das alles nicht macht, weil er keinen Bock hat, so viel Geld für sein „Hobby Hund“ auszugeben, könnte also durchaus als Unternehmer angesehen werden, da er ja in der Absicht Geld durch die Welpen zu verdienen handelt. Eine Pauschalregelung gibt es nicht und das letzte Wort hat immer ein Richter, der es auf den konkreten Fall und alle Umstände bezogen spricht.

Warum ist es wichtig, ob jemand Verbraucher oder Unternehmer ist?


Weil es rechtliche Folgen hat. Ein Verbraucher, der an einen Verbraucher verkauft, hat mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung und nicht so strenge Auflagen. Wer als Unternehmer eingestuft wird, hat weit mehr zu beachten und für weit mehr einzustehen. Allerdings hat auch ein Verbraucher (Privatmensch), der dir einen Hund verkauft, den du nicht beruflich brauchst, keine Narrenfreiheit bei der Vertragsgestaltung! Bei Sachen gibt es oft die Regelung: „Verkauft wie besehen“. Also wenn man ein Auto kauft, kann man sich das angucken. Wer keine Ahnung von Autos hat, wird dann auch gerne mal über den Tisch gezogen. Das bedeutet, Mängel, die dem Verkäufer durchaus bekannt sein dürften, werden dem Käufer verschwiegen und in den Kaufvertrag wird dann: „Verkauft wie besehen“ oder „Das Auto wurde besichtigt“ geschrieben. Damit, so denkt der Verkäufer, wäre er dann aus dem Schneider.

Auch bei Hunden gibt es Mängel. Offensichtliche und „versteckte“. Offensichtliche Mängel richten sich nach der allgemeinen Optik und nach dem Rassestandart. Also danach, wie ein Hund einer bestimmten Rasse auszusehen hat. Wenn ein Hund also nur 3 Beine hat, ist klar: Ein fehlendes Bein ist ein Mangel. Ebenso wie ein fehlendes Ohr, wenn der Hund humpelt, hustet, röchelt, die Beine deformiert sind, wenn die Augen tränen oder gar eitern oder er von Ungeziefer befallen ist. Alles das sind Mängel, die man recht problemlos und große Sachkenntnis feststellen kann.

Dann gibt es noch die „versteckten Mängel“, also die, die man nicht sofort sieht (oder hört). Bei einem Auto ist so etwas viel einfacher, versteckte Mängel können in einer Werkstatt festgestellt werden. Ab auf die Hebebühne, den Motor ordentlich durchgucken lassen etc. - und dann ist man schon auf einer ziemlich sicheren Seite. Bei einem Tier ist das schon ein bisschen problematischer, denn ausser der Futterluke kann man da nix richtig aufmachen.

Deshalb ist es bei einem Hund einfach - wenn man sieht, der humpelt oder hat nur drei Beine - zu sagen: „Ne, will ich nicht!“ weil man von vornherein sieht das es Probleme gibt. Hat er aber z. B. Hüftdysplasie (HD) und das in einem bedenklichen Rahmen, dann sieht man so etwas nicht von außen. Diese Erkrankung sitzt nun einmal tief unter dem Fell direkt bei den Knochen. Mit einer HD läuft ein Welpe vielleicht noch gut – aber wenn ein Hund größer und älter wird, dann bekommt er enorme Probleme dadurch, weil HD bedeutet, dass das Hüftgelenk beim Hund nicht richtig zusammenpasst. Das hat ganz schön viele Auswirkungen – und kann sehr, sehr teuer werden!

Das bedeutet, ihr freut euch vielleicht darüber, dass ihr einen Rassehund wie einen Mops oder eine Französische Bulldogge zu einem „Schnäppchenpreis“ von vielleicht 200 Euro bekommt – und dann stellt sich heraus, das die Kosten explodieren, weil teure Behandlungen notwendig sind oder der Hund gar so krank ist, das er eingeschläfert werden muss. Das würdet ihr nicht so lustig finden – oder?





Fortsetzung folgt... 

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Hinweis: Diese Serie wird nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben, ich recherchiere viel, frage auch viel nach... aber dennoch bin ich nun einmal keine Anwältin. Das bedeutet, im Bedarfsfall sucht euch bitte Rechtsbeistand. Es gibt Anwälte, die sich sogar auf Tierrecht spezialisiert haben. Damit sich Rechtshilfe auch Menschen leisten können, die wenig Geld haben, gibt es Prozesskostenbeihilfe. Darüber erzählt euch dann der Anwalt ein bisschen mehr oder ihr geht zu einem Rechtspfleger beim Amtsgericht... 

1 Kommentar:

  1. Letztendlich ist es aber unerheblich ob ein Rassehund oder ein Rassemix. Ist zwar ein bisschen komplizierter, weil man bei einem Mix dann von zwei Rassen die typsichen Krankheiten beachten muss, aber das geht letztlich auch.

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Vielen Dank für den Kommentar. Er wird nicht sofort zu sehen sein, weil ich erst noch schauen möchte, ob es tatsächlich ein Kommentar ist oder ob es Werbung aus Nigeria und Co ist.